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Die Verantwortung der Länder wahren

25.01.16 (Kommentar, Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Es ist natürlich aus Sicht einiger Länder verständlich, wenn die bei der zukünftigen Mittelausstattung ihren Status Quo behalten wollen. Auch im Freistaat Sachsen muss der Eisenbahnverkehr verlässlich finanziert werden. Aber da geht es schon los: Die Regionalisierungsgelder dienen eigentlich zur Deckung konsumtiver Kosten im SPNV. Wenn man mehrere Millionen Euro pro Jahr daraus abzweigt, um Busse anzuschaffen, dann ist das eine Zweckentfremdung. Nun ist die Regelung im Gesetz, wie die Gelder aufzuwenden sind, leider sehr schwammig, aber nichtsdestotrotz ist die Anschaffung von Stadtbussen eine kommunale Aufgabe.

Wenn die Landesregierung ihren Gebietskörperschaften dabei finanziell unter die Arme greifen möchte, dann muss sie das aus eigenen Haushaltsmitteln tun und nicht aus Geld, das der Bund für die Eisenbahn zahlt. Ja, es stimmt: Die Länder haben dem Gesamtkompromiss der Eisenbahnreform kurz nach dem Mauerfall nur unter der Bedingung zugestimmt, dass sie keine zusätzlichen Kosten haben. Eisenbahn muss Bundessache bleiben. Dieser Stand von damals ist aber heute nicht mehr aktuell. Denn zum 1. Januar 2007 gab es eine Senkung der Regionalisierungsgelder, gleichzeitig bekamen die Länder, finanziert durch die Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuererhöhung, nicht zweckgebundene Ausgleichsmittel.

So gut wie alle Landesfinanzminister haben sich entschieden, das Geld künftig anderweitig auszugeben und nicht mehr für die Schiene zu nutzen. Leider ist dieser Sachverhalt aus dem kollektiven Gedächtnis des Eisenbahnwesens so gut wie verschwunden. Dass die BAG SPNV, deren Mitglieder zumindest in den meisten Fällen Landesbehörden sind, das nicht so laut sagen mag, ist verständlich. Dass aber auch die Allianz pro Schiene und der VDV hier einseitig Länderpositionen einnehmen, ist absolut nicht nachvollziehbar. Auch wenn man das dort nachfragt, haben beide Verbände noch nie eine begründete Antwort gegeben, wieso sie das tun. Auch der neue Verteilschlüssel sieht keiner finanziellen Anreize für die Länder vor.

Dabei ist es bei Infrastrukturinvestitionen üblich, dass die Länder ihren Teil beitragen und entsprechend eine Aufstockung aus dem LuFV-Etat erhalten. Somit können sie mit der Eigeninvestitionssumme X und höhere Gesamtinvestitionssumme Y auslösen. Eine solche Regelung wäre auch für die Regionalisierungsgelder richtig: Wenn oberhalb eines Sockelbetrages der Betrag X aus dem Landeshaushalt dazukommt, gibt es aus dem Bundeshaushalt nochmal etwas mehr dabei.

Im Jahr 2010 gab es auch eine Studie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, in der die Rede davon war, dass die Gelder oberhalb eines Sockelbetrages nach Wirtschaftlichkeit vergeben werden sollen: Die Länder bzw. Aufgabenträger, die erfolgreiche Vergaben machen und den Zuschussbedarf senken können, sollen dann Bonuszahlungen kriegen, finanziert aus einem Malus zu Lasten der Aufgabenträger, die nicht in der Lage sind, wirtschaftliche Vergaben zu machen. Das alles sind Ideen, über die aber niemand spricht. Nur gerade in den neuen Ländern wird das am Ende nichts bringen.

Siehe auch: Sachsen steht vor Veränderungen im ÖPNV

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