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Zweckbindung und Verteilung regeln

01.10.15 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Dass die grundsätzliche Einigung auf eine Versorgung mit Regionalisierungsgeldern in Höhe von acht Milliarden Euro im Jahr steht, ist eine gute Nachricht. Auch die steigende Dynamisierung kann in Kombination mit einer Kostenbremse im Infrastrukturbereich dazu beitragen, dass in Zukunft tatsächlich mehr Eisenbahnleistungen bestellt werden können. Aber jetzt stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung: Eine Verteilung nach dem Kieler Schlüssel, den die Landesverkehrsminister in diesem Jahr ausgearbeitet haben, wäre problematisch. Dieser basiert nämlich darauf, dass bei einer zu verteilenden Gesamtsumme in Höhe von 8,5 Milliarden Euro jedes Land mindestens die gleiche absolute Geldmenge hätte wie bislang. Letztlich wurden nur die zusätzlichen Gelder verteilt.

Wenn aber im Vergleich zum Bezugsfall 500 Millionen Euro fehlen, heißt das, dass einige Länder weniger Geld hätten als jetzt. Im Interesse der Schiene ist das durchaus richtig so, denn S-Bahnnetze in München, Hamburg, Berlin oder Köln/Bonn sind einfach wichtiger als Regionalbahnen in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Es gibt strukturelle Stärken des Verkehrsträgers Schiene und diese müssen entsprechend ausgespielt werden. Linien mit nur wenigen hundert Fahrgastfahrten am Tag gehören nicht dazu. Doch neben der horizontalen Verteilung ist auch die Zweckbindung wichtig. Die aktuelle Regelung ist ein Gummiparagraph. Das Geld muss nach geltendem Recht dem ÖPNV, insbesondere dem SPNV zur Verfügung gestellt werden.

Das ist zu wenig. Die Regionalisierungsgelder sind dazu da, die konsumtiven Kosten der Flächenerschließung auf der Schiene zu finanzieren. Das ist ja der große Erfolg der Eisenbahnreform, denn die Regionalisierungsgelder stellen erstmals sicher, dass die Finanzierung des defizitären Betriebs durch die öffentliche Hand gesichert wird. Die Länder werden versucht sein, die Zweckbindung so weich wie möglich zu gestalten, um mit dem Geld auch Busförderungen, Werkstätten für kommunale Verkehrsunternehmen oder sonst was bezahlen zu können. Aber das wäre grundfalsch.

Es ist sicherzustellen, dass das Geld der Schiene zugute kommt. Aber nicht einfach der Schiene, sondern dem Regionalverkehr. Mit ihrem neuen SPFV-Konzept strebt die Deutsche Bahn eine möglichst umfassende Alimentierung aus Regionalisierungsgeldern an. Unabhängig von den vergaberechtlichen Fragen ist die Bestellung von Fernverkehrsleistungen Bundessache. Eine Finanzierung aus Regionalisierungsgeldern geht nicht. Es muss wirksam verhindert werden, dass die Länder bzw. die Aufgabenträger hier, in welcher Form auch immer, Teile der Regionalisierungsgelder an DB Fernverkehr umleiten.

All diese Dinge sind jetzt auf der Arbeitsebene zu klären. Es wird weitere Konflikte der Länder untereinander aber auch zwischen Bund und Ländern geben. Der Beschluss, ab 2016 die neue Regelung umzusetzen, war jedoch notwendig und stellt sicher, dass sehr schnell Bewegung in die Sache kommen wird. Denn in einem neuen Regionalisierungsgesetz muss all das geklärt sein. Und das muss noch im laufenden Jahr in Kraft treten – Verzögerungen sind unwahrscheinlich.

Siehe auch: Reaktionen zur Erhöhung der Regionalisierungsgelder

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