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Reaktionen zur Erhöhung der Regionalisierungsgelder

01.10.15 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Ankündigung aus den Bund-Länder-Verhandlungen, dass die Regionalisierungsgelder ab 2016 um acht Milliarden Euro erhöht und um 1,8 Prozent dynamisiert werden, ist allgemein positiv aufgenommen worden. Zuvor hatten Gutachter einen Finanzbedarf von 8,5 Milliarden Euro errechnet. Auf dieser Basis haben die Landesverkehrsminister dann den Kieler Schlüssel erstellt, der vorsieht, dass alle Länder mindestens die gleiche Finanzausstattung erhalten wie bislang.

Die aktuelle Verteilung der Regionalisierungsgelder richtet sich nach dem Status Quo des Jahres 1993, dem letzten Jahresfahrplan der alten Bundesbahn. Bei einer vollständigen Anwendung des Kieler Schlüssels hieße das, dass einzelne Länder künftig weniger Geld hätten. Inwieweit das so kommen wird, bleibt abzuwarten.

Bislang sind die Reaktionen jedenfalls positiv. „Ich freue mich über die Einigung von Bund und Ländern – vor allem wegen der langfristigen Perspektive“, so Thomas Geyer, Präsident der BAG-SPNV. „Die Einigung erfüllt wesentliche unserer Forderungen. Mit den 8 Milliarden Euro und einer Laufzeit entsprechend des Vorschlag der Länder bis 2030, kann zumindest der heutige Verkehr langfristig gesichert werden.“

Der Verband kritisiert allerdings die Dynamisierung von nur 1,8 Prozent. Und fordert vor diesem Hintergrund eine Kostenbremse – sowohl bei den Trassen-, als auch den Stationsgebühren. Darüber hinaus fordert die BAG-SPNV, dass zumindest alle fünf Jahre überprüft wird, ob die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel und die Preisentwicklung bei den Infrastrukturentgelten noch zueinander passen. Auch bei Abellio spricht man von einem „fairen Kompromiss für beide Seiten.“

Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung des in Berlin ansässigen Unternehmens: „Damit haben wir Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Wichtig ist uns aber vor allem, dass es eine Zweckbindung für die Länder gibt und somit diese Mittel zielgerichtet für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt werden. Als Erfolg ist vor allem auch zu werten, dass Bund und Länder die Dynamik des Anstiegs der Trassenpreise begrenzen wollen und so die für den Betrieb zur Verfügung stehenden Finanzmittel erhalten bleiben.“ In diesem Zusammenhang sprach er sich auch für eine rasche Umsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes aus. Insbesondere beim Thema Personalübergang solle es bei einer Kann-Regelung bleiben, wie vom Bundeskabinett verabschiedet.

Die Allianz pro Schiene fordert eine schnelle Detailklärung durch den Vermittlungsausschuss. Man kritisiert jedoch sowohl die Ausgangssumme von acht Milliarden Euro als auch die Dynamisierung von 1,8 Prozent als zu gering. Verbandsgeschäftsführer Dirk Flege: „Damit lässt sich eine Angebotserweiterung für die wachsenden Metropolregionen nicht finanzieren.“ Er unterstützt die Forderung der Länder nach 8,5 Milliarden Euro, fordert diese aber nicht dazu auf, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus den eigenen Haushalten zu erhöhen: „Die Allianz pro Schiene hält die 8,5 Milliarden-Euro-Forderung der Länder nach wie vor für sachgerecht. Dass die Einigung jetzt um 500 Millionen Euro niedriger ist, kann bereits zu Einschränkungen führen. Wichtig ist aber vor allem, dass nun schnell Planungssicherheit für die kommenden Jahre geschaffen wird.“

Der VDV hat die Entscheidung derweil ausdrücklich begrüßt. Verbandspräsident Jürgen Fenske sagte dazu: „Vor allem die deutliche Aufstockung der Regionalisierungsmittel ist ein wichtiges Ergebnis, weil es den Verkehrsunternehmen und Verbünden finanzielle Planungssicherheit bis ins nächste Jahrzehnt garantiert und so die Weiterentwicklung des regionalen Eisenbahnverkehrs und des allgemeinen ÖPNV fördert. Mit dem neuen Verteilungsschlüssel in Form des Kieler Schlüssels ist der Einstieg in eine strukturelle Neugliederung gelungen, auf die sich die Länder verständigt hatten.“

Zufrieden zeigt man sich auch beim VDB. Verbandsgeschäftsführer Ben Möbius erläutert: „Die jährliche Summe in Höhe von acht Milliarden Euro entspricht der unteren Grenze dessen, was der Eisenbahnsektor seit Langem gefordert hat. Indes kann niemand mit einer jährlichen Dynamisierung von 1,8 Prozent zufrieden sein. Das ist nicht auskömmlich. Wichtig ist auch, den Anstieg der Trassenpreise zu begrenzen. Der Vermittlungsausschuss muss schnell zentrale Details der Neufassung regeln.“ Ein solches Vorhaben wird voraussichtlich noch im laufenden Jahr erfolgen, weil das neue Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar des neuen Jahres in Kraft treten muss.

Siehe auch: Zweckbindung und Verteilung regeln

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