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RRX: Bekanntgabe diese Woche, Abellio und National Express gewinnen

15.06.15 (go.Rheinland, Hessen, Nordrhein-Westfalen, NWL, Rheinland-Pfalz, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Rahmen der laufenden Vergabe der RRX-Betriebsleistungen ist es zwischen DB Regio und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu einem neuen Streit um die Frage gekommen, welche Rolle die Personalkosten bei der Vergabe spielen und ob die Betriebseisenbahner die Leidtragenden sein könnten. Inzwischen ist, wenn auch nur inoffiziell, allen Seiten bekannt, dass DB Regio keines der drei Lose betreiben wird.

Voraussichtlich werden am kommenden Donnerstag (18. Juni) zwei der drei Lose an National Express (RE 4, 5, und 6) sowie eins an Abellio (RE 1 und 11) gehen. Die ursprünglich bereits im März geplante Vergabe wurde um einige Monate verschoben, da Unklarheiten beseitigt werden mussten. Bei DB Regio geht man fest davon aus, die Leistungen keinesfalls zu fahren. Bereits vor Monaten gab es Betriebsversammlungen, auf denen die Belegschaft darüber informiert worden ist, dass ggf. Sozialpläne aufgestellt werden und wie diese aussehen.

Allerdings: Aufgrund des Personalmangels im DB-Konzern, ist eine heimatnahe Weiterbeschäftigung sehr, sehr wahrscheinlich. So brauchen etwa DB Schenker Rail und DB Fernverkehr in Zukunft viel Personal und kann dieses bald auch von DB Regio rekrutieren. Auch ein Wechsel zu den neuen Betreibern ist möglich. Eine Sonderstellung haben hierbei die Beamten, denen der Weg aus dem DB-Konzern heraus verbaut ist. Diese müssen in jedem Fall bleiben. Alle Angestellten jedoch können sich bewerben. Das gilt sowohl für die fahrenden Angestellten als auch für die ortsfesten betroffenen Eisenbahner.

Im Werkstattbereich werden die Mechatroniker, die am Standort Dortmund-Eving für die Wartung zuständig sein werden deutlich mehr verdienen als bislang bei der Deutschen Bahn. Siemens fällt unter den Tarifvertrag der IG Metall, der auch im neuen RRX-Werk zur Anwendung kommen wird. Insgesamt gibt Heinrich Brüggemann, Chef von DB Regio in NRW, die Zahl der betroffenen Beschäftigten in der Rheinischen Post mit 750 bis 800 Personen an. Wie viele davon im Werkstattbereich arbeiten, wer im Fahrdienst tätig ist, wie hoch die Zahl der Büroangestellten ist, die für Verwaltungsarbeiten zuständig sind und vor allem wer alles Beamter ist und daher nicht zu einem anderen Arbeitgeber wechseln kann, ist nicht bekannt.

Aber gerade im Bereich der Wettbewerbsbahnen wirft Heinrich Brüggemann seinen Kollegen aus anderen Unternehmen vor, die Beschäftigten schlechter zu bezahlen bzw. länger arbeiten zu lassen: „Es geht nicht allein um die Differenz bei der Höhe der Löhne. Ganz wesentlich sind die zahlreichen Sonderregeln, die unsere Mitarbeiter unter dem Strich teurer machen. So leisten sie zum Beispiel nur 2036 Arbeitsstunden im Jahr statt 2088 wie im Branchentarifvertrag unserer Wettbewerber. Außerdem gibt es bei uns höhere Zulagen an Feiertagen und weniger Nachtarbeitsstunden pro Mitarbeiter. Im Ergebnis ist das Bahn-Personal im Nahverkehr zwölf bis 14 Prozent teurer als bei den Wettbewerbern.“

Nach Zughalt-Informationen waren die Lohnkosten jedoch nicht der entscheidende Punkt, in keinem der drei Lose. Es gab auch keinen Betreiber, der hier wesentlich über den anderen lag, auch nicht DB Regio. Zwei andere Faktoren gaben den Ausschlag: Zum einen die Energiekosten und die Frage, wie sich diese während der bis weit in die 2030er Jahre laufende Vertragsperiode entwickeln und die Overhead-Kosten. Hier jedoch ist DB Regio erheblich ins Rudern gekommen: Die frühere Bundesbahn hat noch immer extrem ineffizente und nicht marktfähige Verwaltungsstrukturen. VRR-Chef Martin Husmann sagte in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung: „Wir stellen fest, dass das Vergabeverfahren zum RRX nicht über die Personalkosten entschieden wurde.“ Offensichtlich haben sich die Lohnkosten bzw. auch die Verdienste der Mitarbeiter inzwischen größtenteils angenähert.

Doch es liegt noch immer im Bereich des möglichen, dass in dieser Woche kein endgültiges Ergebnis bekanntgegeben wird, sondern wieder nur ein Zwischenstand: Wenn die Bieter offiziell über den Ausgang des Verfahrens informiert werden, beginnt zunächst eine Einspruchsfrist, welche wie immer zehn Kalendertage dauert. In dieser Zeit kann gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach National Express und Abellio bei der Vergabekammer Münster Beschwerde eingelegt werden. Eine mögliche Entscheidung dort wäre zudem noch immer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anfechtbar. Die Aufgabenträger gehen jedoch davon aus, dass ihre Arbeit rechtssicher ist und das Ergebnis Bestand haben wird.

Siehe auch: Traue keiner Statistik …

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