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Bayern: Diskussion um SPNV-Finanzierung

03.06.15 (Bayern, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Auch im Freistaat Bayern wird über die zukünftige Finanzierung im SPNV diskutiert. In einer Antwort auf die Anfrage des Abgeorgneten Markus Ganserer (Grüne) bezieht die allein von der CSU gestellte Staatsregierung Stellung zu einigen aktuellen Problemen. Man begrüßt grundsätzlich den Umstand, dass die Themen Trassenpreissystem (welches DB Netz ab Dezember 2016 reformieren will), Fortschreibung der Regionalisierungsgelder und Eisenbahnregulierung zeitlich zusammenfallen. Dadurch entsteht die Möglichkeit, die relevanten Einflussfaktoren gemeinsam zu gestalten und insgesamt eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage für den SPNV sicherzustellen.

Die zur Verfügung stehenden Bestellmittel dürfen demnach nicht nur nominal, sondern auch real nicht sinken, um das aktuelle Eisenbahnangebot im SPNV dauerhaft zu erhalten. Im Freistaat Bayern gibt es in Nürnberg und München zwei S-Bahnsysteme, aber aufgrund der oft ländlichen Struktur auch eine Menge klassischer Flächenerschließung. Die Wirtschaftslage bajuwarischer Unterzentren ist dabei oft komplett anders als „auf dem Land“ oft üblich. Die Dörfer im Freistaat boomen auf ihre Art nicht weniger als die Metropolregion München. Große Teile Ober- und Niederbayerns oder des Allgäus erleben seit Jahren eine wirtschaftliche Blüte, so dass der SPNV hier nicht allein aufgrund demographischer Entwicklungen in absehbarer Zeit verringert oder gar ganz eingestellt werden kann.

„Letztlich müssen auch Weiterentwicklungen bei den Infrastrukturkosten von der Mittelausstattung der Länder abgedeckt sein“ heißt es in einem Schreiben des bayerischen Verkehrsministeriums. Der Bund hat hier eine entscheidende Stellschraube: In den Verhandlungen mit den Ländern sind Senkungen der Regionalisierungsgelder nicht einseitig möglich, über eine erhöhte Bahndividende, die aus Netzgewinnen finanziert wird, ist jedoch eine „nachträgliche“ Herausnahme der Gelder durchaus möglich. Gerade auch dann, wenn die Bahndividende, wie zumindest in den ersten Jahren, ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt fließt.

Im Rahmen der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung soll das Geld wieder ins Netz fließen – jedoch ist das nur möglich, wenn dessen Gewinne erheblich steigen und ob das möglich ist, wird im Moment kontrovers diskutiert. Das Ministerium schreibt dazu: „Für die Staatsregierung ist entscheidend, dass die künftige Höhe der Regionalisie-rungsmittel und die jährliche Dynamisierung so festgelegt werden, dass alle auch künftigen Steigerungen der Gebühren und Änderungen der Entgeltsysteme der bundeseigenen Infrastrukturunternehmen in einer Weise berücksichtigt werden, dass Erhöhungen dieser Entgelte nicht zu Abbestellungen von Zügen führen, sondern dass die Länder dauerhaft in die Lage versetzt werden, eine nachfragegerechte Ausweitung von Zugleistungen und Kapazitäten vorzunehmen. Das finanzielle Risiko der Änderung der Infrastrukturnutzungsentgelte darf nicht bei den Ländern bleiben.“

Besonders problematisch sieht man dabei die von DB Netz verwendete Definition von Metropolverkehr. Diese „anhand von Fahrgastzahlen“ festzulegen, schaffe keinen Anreiz, das Fahrgastaufkommnen zu erhöhen, da durch stehe zu befürchten, dass höhere Infrastrukturentgelte am Ende die Kosten treiben, auch ohne dass dies etwa durch höhere Aufwendungen bei DB Netz gerechtfertigt wäre. Der Begriff Metropolregion solle nach den durch die Landesplanungen geregelten Definitionen festgelegt und entsprechend berücksichtigt werden. Dabei braucht man gerade dort oft mehr SPNV-Leistungen, um dem Städtewachstum etwa in München gerecht werden zu können. Auf kommunaler Ebene ist dort mit der Angebotsoffensive 2010-2020 auf Jahre hinaus festgelegt, dass jeden Dezember verlässliche Leistungsausweitungen stattfinden, im SPNV ist das nicht der Fall.

Das hat auch mit den Trassenpreisen zu tun. Man warnt davor, „dass Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger bei Mehrverkehren mit Ausgaben belastet werden, denen auf Seiten des Infrastrukturbetreibers keine Kosten gegenüberstehen. Damit werden Mehrverkehre unnötig verteuert.“ Insgesamt fordert man aber eine ausreichende Finanzierung, auch unabhängig von den Bund-Länder-Finanzverhandlungen. Diese haben zuletzt dafür gesorgt, dass die Regionalisierungsgelder gesenkt und nicht zweckgebundene Ausgleichszahlungen geleistet wurden. In der Realität ist dieses Geld fast überall im Haushalt versunken, das soll durch eine feste Zweckbindung verhindert werden.

Siehe auch: Keine falschen Anreize setzen

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