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Der GDL-Streik ist beendet – der Konflikt nicht

27.04.15 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Streik der GDL bei der DB AG ist beendet. Zwei Tage wurde nach einem Notfahrplan gefahren, der jedoch verlässlich funktioniert hat. In Regionen mit hohen Marktanteilen von Wettbewerbsbahnen sind die Folgen noch geringer gewesen, weil diese nicht bestreikt worden sind. Der Ersatzfahrplan im Fern- und Regionalverkehr hat sich während der GDL-Arbeitsniederlegungen bewährt, so die Deutsche Bahn. Trotz massiver Einschränkungen konnte ein Drittel der SPFV-Züge verkehren.

Vom Arbeitsausstand betroffen waren etwa 1.100 Fernverkehrszüge. Im Regionalverkehr konnte der Verkehr von etwa 15 Prozent der Züge im Osten und 60 Prozent im Westen aufrechterhalten werden. Grund ist, dass es in Ostdeutschland so gut wie keine Beamten im Fahrdienst gibt, die einem Streikverbot unterliegen. Das ist im Westen anders: Bedingt durch die Personalpolitik der alten Deutschen Bundesbahn gibt es zahlreiche Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die auf Basis des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes der Deutschen Bahn zugewiesen worden sind. Insgesamt konnten über zwei Drittel der für den Streikzeitraum vorgesehenen Güterzüge gefahren werden. Zeitkritische und versorgungsrelevante Züge wurden bevorzugt gefahren.

Die Auswirkungen des Streiks werden im Schienengüterverkehr noch einige Tage zu spüren sein. Der Rückstau der in den Rangierbahnhöfen stehenden Züge wird voraussichtlich bis Anfang kommender Woche abgebaut sein. Insgesamt verlief der Streik ohne großes Chaos. Unterdessen gehen auch die Verhandlungen mit der EVG weiter. Die Bahn hat dieser zu ihrem 16-Punkte-Forderungskatalog eine ganze Reihe an Angeboten vorgelegt. Zudem haben sich beide Seiten auf weitere Details eines Tarifvertrags „Arbeit 4.0“ verständigt. Ziel ist, die rapiden Veränderungen der Arbeitswelt durch tarifliche Regelungen aktiv zu gestalten. Außerdem besteht Einvernehmen, wie die Regelungen für Lokführer kollisionsfrei in das Tarifwerk der EVG integriert werden können.

DB und EVG haben darüber hinaus vereinbart, dass die DB nächsten Mittwoch (29. April) für alle in diese Tarifrunde einbezogenen Beschäftigten ein Angebot zur Entgelterhöhung und zum geforderten Mindestbetrag vorlegt. DB-Personalvorstand Ulrich Weber: „Wir werden ein vernünftiges Angebot unterbreiten, das fair und wirtschaftlich machbar ist. Wir wollen diese Tarifrunde zügig abschließen.“ Die Tarifverhandlungen werden am 12. Mai in Frankfurt fortgesetzt. Beide Seiten vereinbarten Schlussverhandlungen für den 21. Mai. Ob das eingehalten wird, ist im Moment jedoch offen. Die EVG hat die Angebote bereits öffentlich abgelehnt. Es wäre dabei nach EVG-Lesart nur um einen Teil der Beschäftigten gegangen.

Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba: „Den Versuch, uns ein solches Angebot vorzulegen, haben wir sofort unterbunden, nachdem klar war, dass die DB AG erneut versucht, die Belegschaft zu spalten. Das ist mit uns nicht zu machen“, stellte Rusch-Ziemba klar. „Wir wollen ein Angebot auf der Grundlage unserer Forderung nach sechs Prozent, mindestens aber 150 Euro für alle. Mit diesem Ziel sind wir als EVG angetreten und da werden wir uns nicht auseinanderdividieren lassen.“ Auch hier soll sich was tun. Rusch-Ziemba: „Wenn wir bis zum 1. Juni fertig werden wollen, müssen wir jetzt den Druck auf dem Kessel weiter erhöhen.“ Die EVG habe ihre Erwartungshaltung noch einmal ganz klar deutlich gemacht. Nun sei es am Arbeitgeber mit konstruktiven und verhandelbaren Angeboten die Tarifrunde in den nächsten Wochen zu Ende zu bringen. Inwieweit das klappen wird und in welchem Verhältnis die Gewerkschaften untereinander stehen, bleibt vor diesem Hintergrund besonders spannend.

Der Deutsche Bahnkundenverband nutzt die Situation, um Erstattungsansprüche zu verlangen, insbesondere für Zeitkarteninhaber. Wer ein Verbundticket hat, bekommt den Fahrpreis nicht erstattet. In der DBV-Erklärung heißt es: „Warum gilt nicht: gleiches Recht für alle? Die Länder Berlin und Brandenburg, die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in ihrem Bundesland bestellen und bezahlen, haben für den Streikfall vorgesorgt: es wird nur der Zug bezahlt, der auch tatsächlich fährt. Fällt ein Zug wegen Streiks aus, erhält dafür das Verkehrsunternehmen kein Geld. Wer als Fahrgast an einem Streiktag statt des Zuges das Auto für seinen Weg nehmen musste, hat keine Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche.“ Der VBB hat durch die Streiks einen zweistelligen Millionenbetrag eingespart und solle diese Summe weitergeben.

Siehe auch: Der unaufgeregte Streik

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