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Mehr und nicht weniger Anreizregulierung

23.03.15 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Logik, mit der der Bund der Steuerzahler da argumentiert, sollte die deutsche Haushaltspolitik längst überwunden haben: Kostensenkungen durch wettbewerbliche Vergaben würden eben nicht mehr für Leistungsausweitungen (egal ob mehr Zug- oder Platzkilometer) oder Qualitätsverbesserungen genutzt werden können, wenn man die Gelder einfach zurück in den Bundeshaushalt stecken würde. Bereits heute ist es leider so, dass die Aufgabenträger viel zu wenig ökonomisches Eigeninteresse an möglichst wirtschaftlichen Vergaben haben, wenn sie dann noch Ausschreibungsersparnisse zugunsten des Bundesfinanzministers erzielen würden, dann wäre das ein so erheblicher Fehlanreiz, dass man nur mit dem Kopf schütteln kann.

An anderer Stelle diskutieren wir über geschlossene Fonds, Überjährigkeit der Mittel und langfristige Sicherheit. Hier muss man leider feststellen, dass der Bund der Steuerzahler die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Gerade in den Ressorts und Fachbereichen erreicht man eben nicht mehr Haushaltsdisziplin, wenn die direkte Folge von Einsparungen ein gesunkenes Budget ist, sondern das Gegenteil. Im Eisenbahnwesen braucht man nicht weniger, sondern mehr Anreizregulierung. Vor fünf Jahren gab es eine Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, in der ausdrücklich die Rede davon war, dass ein Teil der Regionalisierungsgelder zwischen den Aufgabenträgern nach Wirtschaftlichkeit vergeben wird, um höhere Anreize zu wirtschaftlichen Vergaben zu schaffen. Das muss der richtige Weg sein.

Natürlich nicht nur, aber auch. Richtigerweise wird gefordert, dass der Bund die wirtschaftliche Mittelverwendung stärker kontrolliert. Das Vergaberecht ist einzuhalten und mit dem Abellio-Urteil ist hier klar und deutlich gesagt, dass in Eisenbahnfragen keine Direktvergaben erlaubt sind. Nun kann man das natürlich immer noch umgehen, wie auch immer man die Ausschreibungsmodalitäten formuliert. Das ist ein alter Hut und schon lange bekannt. In einer anderen Sache ist es jedoch an der Zeit, darauf hinzuweisen, dass mehr Geld nicht die Lösung ist: Es braucht gerade bei den Trassenpreisen im Rahmen des jetzt diskutierten Eisenbahnregulierungsgesetzes einen deutlich größeren Einfluss der Bundesnetzagentur.

Die Trassenpreise müssen für mehrere Jahre genehmigt werden und zwar auf Basis einer umfassenden Kalkulationsprüfung durch die Bundesnetzagentur (keine vom VDV geforderte nur oberflächliche und folgenlose Schlüssigkeitsbetrachtung), die sicherstellt, dass die Kosten gebremst werden und stattdessen Effizienzanreize auf Seiten der DB Netz AG entstehen. Und wieder kommt das Thema Anreizregulierung aufs Tablett: Im Energiesektor ist es üblich, dass die Mehreinnahmen, die durch Effizienzsteigerungen (z.B. Personalabbau durch größtenteils von der öffentlichen Hand finanzierte Elektronische Stellwerke) beim Infrastrukturbetreiber verbleiben. Dieser soll ruhig Gewinne machen, aber vor allen Dingen durch Kostensenkungen und nicht durch Preiserhöhungen. Hier muss man zurecht darauf hinweisen, dass sich solche Probleme nicht mit höheren Subventionen lösen lassen.

Siehe auch: Bund der Steuerzahler fordert sinkende Regionalisierungsgelder

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