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EVZ weist auf Fahrgastrechte hin

08.07.24 (Europa, Fernverkehr) Autor:Stefan Hennigfeld

Angesichts der Urlaubszeit mitsamt der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und den olympischen Sommerspielen in Paris weist das Europäischer Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) auf die aktuelle Situation bei den Fahrgastrechten im Falle von Zugausfällen oder Verspätungen hin. Sind die ersten sechzig Minuten verstrichen ohne dass der gebuchte Zug gefahren ist, greift die Europäische Fahrgastrechteverordnung und bietet zumindest ein kleines Trostpflaster: Dem Reisenden stehen eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises sowie der Wartezeit angemessene Speisen und Getränke zu.

Nach zwei Stunden Warten sind es sogar fünfzig Prozent des Fahrpreises. Um schneller nach Hause zu kommen, haben Reisende bei Zugverspätungen auch ein Recht auf Umbuchung. Bei der Deutschen Bahn ist es innerhalb der Landesgrenzen besonders einfach: Ist abzusehen, dass der Reisende mit mehr als zwanzig Minuten Verspätung ankommt, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Dann kann er jeden anderen Zug nehmen – sofern dieser nicht reservierungspflichtig ist. Ist man mit einem anderen Zugunternehmen auf Reisen, gilt: Kommt dieser der Aufforderung nach Umbuchung nicht innerhalb von hundert Minuten nach planmäßiger Abfahrtszeit des Zuges nach, können Passagiere diese selbst organisieren und dem Bahnunternehmen die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Das gilt allerdings nur für eine Weiterreise per Zug oder Bus. Mietwagen oder Flug werden nicht bezahlt. Vorsicht ist zudem bei europäischen Reisen geboten Nur weil zusammen gebucht, ist die Reise nicht automatisch ein Komplettangebot. Ein Beispiel: Die Fahrt geht von Frankfurt nach Perpignan (Frankreich). Der Verbraucher erhält eine Fahrkarte der Deutschen Bahn von Frankfurt nach Paris und eine zweite der französischen SNCF von Paris nach Perpignan. Fällt nun bei der Rückreise der Zug von Perpignan nach Paris aus und der Anschlusszug von Paris nach Frankfurt fährt allein los, besteht weder gegenüber der SNCF noch gegenüber der DB ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung.

Laut aktueller Fassung der Bahnfahrgastrechteverordnung könnten Betroffene Schadensersatz vom Verkäufer der Fahrkarte fordern. In der Realität zeigt sich allerdings, dass diese ihre Haftung beim Buchungsprozess oft ausschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass getrennte Beförderungsverträge geschlossen werden. Für Abonnements können Beförderer eigene Entschädigungsbedingungen festlegen. Aufschluss darüber geben die Nutzungsbedingungen. Strandet ein Reisender aber dennoch unverschuldet an einem Bahnhof und eine Weiterreise am selben Tag ist nicht mehr möglich, steht ihm eine Hotelübernachtung zu.

Rat der EVZ: Um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, sollte in diesem Fall das Bahnunternehmen oder der Bahnhofsbetreiber um Hilfe gebeten werden. Anders steht es um die sogenannten Folgekosten, also Ausgaben für bestehende Mietwagen- oder Hotelbuchungen am Zielort. Können solche Leistungen durch eine verspätete Zugfahrt nicht wahrgenommen werden, muss das Bahnunternehmen für den Verlust nicht aufkommen. Gleiches gilt für verpasste Flüge. Generell gilt: Wer mit dem Zug fährt, bekommt sein Ticket nicht erstattet. Geld bekommt er nur, wenn er eine oder später als geplant an seinem Ziel ankommt.

Also ist immer die Frage, welchen Grund die Verspätung hat. Das Bahnunternehmen muss nämlich keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, wie z.B. Unwetter zurückgehen, auf das Fehlverhalten Dritter (Personen im Gleis, Sabotage) oder Fehlverhalten des Fahrgastes zurückzuführen ist. Das Eisenbahnunternehmen kann sich aber nur darauf berufen, wenn das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war. Fahrgastrechte sind ein komplexes Thema und deshalb ist die Einschätzung der eigenen Situation oft gar nicht so einfach. Was ist beispielsweise, wenn die Reise durch eine Verspätung sinnlos wird, oder wie berechnet die Bahn ihre Ticketerstattungen?

Verstehen Verbraucher aber trotzdem nur Bahnhof, kann das Online-Tool des EVZ Deutschland noch konkreter helfen. Auf interaktive Weise können sich dort Interessierte kostenlos und situationsbezogen zum Thema Fahrgastrechte bei Zug, Flug, Bus und Mietwagen informieren. Denn gerade wer im Ausland unterwegs ist, vielleicht nicht der Landessprache mächtig ist und dann vor Probleme gestellt wird, kommt sich sehr schnell hilflos vor – gerade wenn man in einem Sommer gleich zwei Sport-Großereignisse erleben möchte.

Siehe auch: Die Eisenbahn verbessern, nicht die Entschädigungen

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