VGN setzt Gebietserweiterung um
13.12.23 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld
Nach vier Jahren umfangreicher Vorbereitung sind ab 1. Januar 2024 die Landkreise Coburg, Hof, Kronach, Kulmbach, Tirschenreuth und Wunsiedel sowie die Städte Coburg und Hof neue Mitglieder im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Auch der Hauptbahnhof im thüringischen Sonneberg ist dann in den VGN integriert. Damit gilt der einheitliche VGN-Tarif für die Fahrten in Bussen und Bahnen auf mehr als tausend Linien im gesamten Verbundgebiet.
Der flächenmäßig größte Verkehrsverbund Bayerns und zweitgrößte in Deutschland umfasst ab Januar ein Gebiet von 20.400 Quadratkilometern, das ist vergleichbar mit der Fläche des Bundeslandes RheinlandPfalz. Im Gebiet des VGN lebt dann mehr als ein Viertel der Bevölkerung Bayerns. Von den 96 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind nun 32 Mitglied im VGN.
Damit ist der Verkehrsverbund eine starke Vertretung der Nahverkehrsinteressen der Gebietskörperschaften der Europäischen Metropolregion Nürnberg und seiner mehr als 150 Verkehrsunternehmen gegenüber Verbänden, dem Freistaat Bayern und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft. Hierbei geht es unter anderem um abgestimmte Strategien für den Ausbau des ÖPNV, die Ausstattung mit Fördermitteln sowie die Verkehrsangebote im Schienenverkehr.
Auch die Bayerische Staatsregierung setzt ihrerseits auf die enge Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden und trägt deshalb bei der aktuellen Erweiterung des VGN einen Großteil der Kosten. Der Freistaat fördert den VGN-Beitritt auch mit Blick auf die Digitalisierung des ÖPNV. Serviceleistungen wie die Fahrplaninformation in Echtzeit, der Onlineshop, der eTarif egon mit kilometergenauer Abrechnung oder der Aufbau einer übergreifenden Mobilitätsplattform könnten nicht isoliert von einzelnen Verkehrsunternehmen oder Gebietskörperschaften entwickelt und finanziert werden.
Unverändert bleibt die Verantwortung für den Betrieb der Linien, die Gestaltung der Fahrpläne sowie für den Verkauf von Tickets bei den Verkehrsunternehmen vor Ort. Sie sind weiterhin erster Ansprechpartner für die Fahrgäste. Wie bisher verbleibt auch die Zuständigkeit für den Schülerverkehr bei den Schulaufwandsträgern, das sind die jeweiligen Kommunen und Schulverbände. Die übergeordnete Planung des Verkehrsangebots ist nach wie vor Aufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise sowie für den Schienenverkehr, die Bayerische Eisenbahngesellschaft, wie vom bayerischen ÖPNV-Gesetz festgelegt.
Eine wichtige Änderung ist die Umstellung auf den einheitlichen Verbundtarif. Die bisherigen Tarife in den Städten und Landkreisen verlieren damit ihre Gültigkeit. Zeitkarten, wie Wochen- und Monatskarten oder Abos, die vor dem 1. Januar 2024 gekauft wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer weiter. Gekaufte Mehrfahrtenkarten, zum Beispiel 6er-Tickets oder Streifenkarten, werden übergangsweise bis zum 31. März 2024 akzeptiert. Zum 1. Januar werden die Liniennummern an das VGN-System angepasst.
Foto: Deutsche Bahn AG / Claus Weber