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EVG blickt auf Warnstreik zurück

24.04.23 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Zu einem achtstündigen Warnstreik hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am vergangenen Freitag (21. April) zwischen drei und elf Uhr bundesweit aufgerufen. Betroffen waren sowohl die Tarifbetriebe der DB AG als auch andere Eisenbahnunternehmen, darunter solche der Transdev-Gruppe. Diese hatte im Vorfeld versucht, die Ausstände gerichtlich zu unterbinden, hat allerdings vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg erzielt. Die DB AG hatte nichts dergleichen versucht.

Der bei der EVG für Streikfragen und Organisation zuständige Vorstand Frank Hauenstein begrüßte die Entscheidung. „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass unser Warnstreik rechtmäßig und zulässig ist. Damit wurden die grundgesetzlich geschützten Rechte unserer Mitglieder gestärkt – und das ist auch richtig so.“

Die EVG fordert angesichts der Rekordinflation eine Lohnsteigerung von zwölf Prozent, mindestens jedoch 650 Euro brutto im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dies lehnen die Arbeitgeber ab. Cosima Ingenschay, im EVG-Vorstand für Tariffragen zuständig, hält die Forderung dennoch für richtig: Zum einen, um dem massiven Personalmangel in der Branche entgegenzuwirken, zum anderen aber gerade unter Rücksichtnahme auf untere Einkommensgruppen. Diese sind von der hohen Inflation und den Energiepreisschocks besonders betroffen – auch bei der Eisenbahn.

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