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VBZ: Musikhören im Fahrdienst

20.03.23 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) lancieren in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen einjährigen Pilotbetrieb, der den Fahrdienstmitarbeitern unter vorgegebenen Rahmenbedingungen das Musikhören im Führerstand erlaubt. Der Pilotbetrieb startet voraussichtlich nach den Sommerferien. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat 2012 eine Anfrage, im Tramführerstand Musik zu hören, abgelehnt.

Diese Anfrage wurde 2021 wiederholt und das BAV hat in seiner neuen Antwort die Entscheidungskompetenz, ob im Straßenbahn-Führerstand Radiohören erlaubt ist, den betreffenden städtischen Verkehrsunternehmen übertragen. Darauf haben die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) einen einjährigen Pilotbetrieb gestartet, welcher im Sommer 2022 mit positiven Erfahrungen abgeschlossen wurde. Seither ist das Musikhören in den BVB-Tramführerständen definitiv zugelassen. Daraufhin haben die VBZ mit ihren Sozialpartnern die Möglichkeiten ausgearbeitet, einen solchen Pilotbetrieb bei den VBZ einzuführen.

Dieser wird nun mit klar definierten Vorgaben, die den sicheren Betrieb gewährleisten sowie die Bedürfnisse der Fahrgäste berücksichtigen, für ein Jahr eingeführt. Dazu wird im Führerstand aller Trams und Busse der VBZ eine Halterung für Bluetooth-Lautsprecher installiert. Die Fahrdienstmitarbeitern können zu einem günstigen Preis einen definierten Bluetooth-Lautsprecher erwerben und zum Musikhören im Führerstand nutzen.

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