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VBK: Verkehrsvertrag bis 2045

08.12.22 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) werden auch die nächsten 22,5 Jahre den Trambahn- und Buslinienverkehr in der Fächerstadt durchführen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA), den die Stadt auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses den VBK erteilt hatte, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und läuft bis zum 30. Juni 2045.

„Der öffentliche Nahverkehr ist das Rückgrat unserer urbanen Mobilität. Mit dem neuen Dienstleistungsauftrag für die VBK setzt Karlsruhe weiterhin auf hohe Qualitätsstandard beim ÖPNV. Mit den VBK haben wir eine Partnerin, mit der wir die Herausforderungen der Verkehrswende in unserer Stadt innovativ und nachhaltig meistern können. Zudem sichert der neue Auftrag den Fortbestand des Karlsruher Modells und bietet den rund 1.400 Beschäftigten der VBK Arbeitsplatzsicherheit“, machte Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) deutlich, als er letzten Samstag Nachmittag im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit den Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe den Bescheid für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die VBK-Geschäftsführung um Alexander Pischon (Vorsitzender der Geschäftsführung), Christian Höglmeier (technischer Geschäftsführer) und Stephanie Schulze (Prokuristen Personal und Recht) überreichte.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag, den die Stadt über ihre KVVH-Holding an die VBK erteilt hat, umfasst unter anderem Vorgaben für das Fahrplan- und Verkehrsangebot, Qualitätsstandards sowie die Finanzierung des ÖPNV-Angebots. Zudem erbringen die VBK in ihrem Betriebshof in der Wikingerstraße am Rheinhafen Werkstatt-Leistungen für den Stadtbahnbetrieb ihres Schwesterkonzerns, der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG).

„Der neue Dienstleistungsauftrag gibt den VBK langfristige Planungssicherheit für die großen anstehenden Aufgaben sowie für nachhaltige Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur, etwa die Umrüstung unsere Busflotte auf Elektrobetrieb oder den barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Diese verlässliche Perspektive ist gerade in den aktuellen Zeiten von hoher Bedeutung für unserer Unternehmen, um den Menschen in Karlsruhe auch zukünftig ein leistungsstarkes Nahverkehrsangebot anbieten zu können“, erklärt VBK-Geschäftsführer Alexander Pischon. „Wir bedanken uns für das Vertrauen der Stadt in die VBK und sind uns der hieraus resultierenden Verantwortung bewusst“, so Pischon.

Den Beschluss für diese Direktvergabe an die VBK hatte der Karlsruher Gemeinderat bereits Ende Juli erteilt. Durch das Votum des Gremiums wurde Oberbürgermeister Mentrup ermächtigt, diesen Beschluss als Gesellschafterweisung gegenüber der Geschäftsführung der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) mit der Maßgabe umzusetzen, ihrerseits eine entsprechende Gesellschafterweisung gegenüber der VBK-Geschäftsführung zu erlassen. Die Laufzeit des ÖDA von 22,5 Jahren orientiert sich an der maximalen möglichen Geltungsdauer.

Foto: connie_sf

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