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RMV: Studie zur Königsteiner Bahn

09.12.22 (Hessen) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Auftrag des RMV und der MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft haben das Verkehrswissenschaftliche Institut Stuttgart und die DB Engineering & Consulting GmbH in einer Machbarkeitsuntersuchung betrachtet, welche Erweiterungen an Gleisen und Bahnsteigen der Königsteiner Bahn nötig sind, um einen Viertelstundentakt auf der RMV-Linie 12 zwischen Kelkheim und Frankfurt Hauptbahnhof anzubieten.

Zudem wurden Empfehlungen zu Varianten ausgesprochen und eine erste Kosten-Nutzen-Abschätzung vorgenommen. Um die zusätzlichen Züge in der Hauptverkehrszeit fahren zu können wird ein Begegnungsabschnitt in Liederbach benötigt sowie ein zusätzlicher Bahnsteig im Kelkheimer Bahnhof, da die zusätzlichen Züge dort wenden sollen. Hier empfehlen die Gutachter einen Außenbahnsteig auf der Ostseite, da dieser Vorteile gegenüber anderen Varianten auf der Westseite aufweist.

Allerdings müssen dafür die Parkplätze direkt am Bahngleis weichen. Eine Erweiterung des Bahnhofs auf der Westseite wäre betrieblich nachteilig und hätte größere Eingriffe in Nachbargelände zur Folge, unter anderem in eine Zufahrt zu einem Garagenhof. Mit der Zugwende in Kelkheim Bahnhof kommt es nicht zu längeren Schließzeiten am Bahnübergang Fischbacher Straße. Diese Lösung lässt sich auch sehr gut mit einer möglichen Fuß- und Radwegverbindung unter dem Bahnhof hindurch in Einklang bringen.

In Liederbach wird für die Begegnung der Züge ein zweites Streckengleis zwischen den Stationen Liederbach und Liederbach Süd westlich des bestehenden Gleises vorgesehen. Die sich in diesem Bereich abzeichnenden städtebaulichen Entwicklungen hatte man dabei fest im Blick. Vorteilhaft wäre auch die Verlängerung der Zweigleisigkeit bis in die Nähe der Autobahnbrücke, um bei verspäteten Zügen aus Frankfurt nicht in Liederbach mit dem Gegenzug warten zu müssen.

Zudem sieht die Untersuchung die Erhöhung der Geschwindigkeit auf 80 km/h auf mehreren Streckenabschnitten vor, wofür drei Bahnübergänge eine umfassendere technische Sicherung benötigen. Hinsichtlich der Finanzierung kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass Aussicht auf Förderung des Vorhabens nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz besteht. Voraussetzung hierfür ist eine tiefergehende Untersuchung der Infrastrukturerweiterung. Im Anschluss kann anhand der genaueren technischen Unterlage eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zum Nachweis der Förderwürdigkeit durchgeführt werden.

„Die Zahl der Gleise und Bahnsteige im RMV-Gebiet ist seit den Zeiten unserer Großeltern nahezu gleichgeblieben. Alleine seit Gründung des RMV 1995 ist die Zahl der Fahrgäste aber um mehr als 50 Prozent gestiegen“, macht RMV-Geschäftsführer Knut Ringat deutlich. „Für mehr ÖPNV, mehr Fahrgäste und die Mobilitätswende muss die Schieneninfrastruktur daher dringend ausgebaut werden.“ Nun zählt er vor allem auf die Unterstützung der Anrainer-Kommunen, um den Ausbau für notwendige Leistungsausweitungen umzusetzen.

Foto: Sven Steinke

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