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Maskenpflicht teilweise aufgehoben

12.12.22 (Bayern, Sachsen-Anhalt, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit letztem Donnerstag (8. Dezember) ist die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln in Sachsen-Anhalt aufgehoben, seit Samstag (10. Dezember) ist dies auch im Freistaat Bayern der Fall. Das gilt jedoch nur in Landesverkehrsmitteln oder im kommunalen ÖPNV. Wer also von Augsburg nach München mit dem Fernverkehr fährt, ist nach wie vor verpflichtet aufgrund einer Bundesregelung eine FFP2-Maske zu tragen, hier reicht eine einfache medizinische Maske nicht aus. Wer die gleiche Strecke jedoch mit dem Regionalzug zurücklegt, muss überhaupt keine Maske mehr tragen.

Bei länderübergreifenden Verbindungen gilt die Maskenpflicht an der jeweiligen Landesgrenze. Hintergrund: Für den Regionalverkehr sind die Länder zuständig, der Fernverkehr ist jedoch Bundessache. In Bayern und Sachsen-Anhalt sind die bisherigen Landesverordnungen ausgelaufen und es fand sich in den jeweiligen Regierungskoalitionen keine Mehrheit für eine Verlängerung.

Im SPFV gilt die Regelung noch bis in den April rein und müsste im Anschluss daran verlängert werden – oder aber sie läuft automatisch aus. Alle anderen Bundesländer haben im Regionalverkehr nach wie vor eine Maskenpflicht, unklar ist jedoch wie stark diese kontrolliert wird. Allerdings gilt auch hier, dass im Regionalverkehr einfache Masken ausreichen, während im Fernverkehr auf der Schiene FFP2-Masken vorgeschrieben sind. Bei Inlandsflügen gibt es ebenfalls keine Maskenpflicht mehr.

Foto: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

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