Limmattalbahn erhält Genehmigung
07.12.22 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld
Das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) in Bern hat die Betriebsbewilligung für den Betrieb der Limmattalbahn erteilt. Damit steht der Inbetriebnahme der neuen Stadtbahn für das Limmattal am 11. Dezember nichts mehr im Wege. Um in der Schweiz eine Bahn zu betreiben, ist eine Betriebsbewilligung des BAV notwendig. Das Gesuch für die Erteilung der Betriebsbewilligung für die zweiten Etappe der Limmattalbahn hatte die Limmattalbahn AG am 6. September eingereicht.
Grundbedingung dafür waren der Abschluss der Bauarbeiten sowie erfolgreich absolvierte Sicherheitstests mit Fahrzeugen der Stadtbahn auf der neuen Strecke. Für die Erteilung der Betriebsbewilligung hatte die Limmattalbahn AG dem BAV unter anderem einen Sicherheitsnachweis und einen Sachverständigenprüfbericht einzureichen.
Hierzu legte sie einen Gesamtsicherheitsnachweis bei, der als Dachdokument die Nachweise für die Teilsysteme beinhaltet und eine Gesamtbeurteilung der Sicherheit und Betriebstauglichkeit der zweiten Etappe der Limmattalbahn enthält. Zudem müssen die für den Betrieb relevanten Auflagen aus dem Plangenehmigungsverfahren erledigt sein. Daniel Issler, Gesamtprojektleiter und Geschäftsführer der Limmattalbahn AG, reagiert erleichtert auf den Entscheid des BAV: „Die Betriebsbewilligung ist der letzte Meilenstein auf dem Weg zum erfolgreichen Betriebsstart der Limmattalbahn am 11. Dezember 2022.“