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War die Landes-Staatsbahn ein kurzes Vergnügen?

24.10.22 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Als es hieß, dass ein landeseigenes Unternehmen die Leistungen von Abellio in Bade-Württemberg übernimmt, sah es so aus, als ginge man im Ländle nun einen neuen Weg: Keinen Ausschreibungswettbewerb um jeden Preis, aber gleichzeitig auch keine Abhängigkeit vom DB-Konzern. Bislang gab es stets das eine oder andere. Durch das Abellio-Urteil, ausgerechnet, ist es seit dem 8. Februar 2011 auch im Regelfall überhaupt nicht mehr möglich, Direktvergaben durchzuführen.

Natürlich geht es faktisch sehr wohl, wenn ein Aufgabenträger sich auf Gedeih und Verderb der „Bundesbahn“ ausliefern will, so kann man natürlich irgendwelche als Ausschreibung getarnten Direktvergaben machen. Ganz plump kann man im Rahmen von Fahrzeugförderung der Firma DB Regio Züge schenken, mit denen die sich dann an der folgenden Ausschreibung beteiligen dürfen, während alle anderen die Züge selbst bezahlen müssten. Das ist in Deutschland durchaus schon vorgekommen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Gebrauchtzüge zuzulassen, zu denen niemand anders Zugriff hat. Wer also keinen Wettbewerb will, der kann seine Ausschreibungen entsprechend gestalten. Ein Fall, dass ein Unternehmen dann in Schieflage gerät, wird wohl kaum eintreten. Aber man hat eine Abhängigkeit und alle praktischen Erfahrungen zeigen, dass „unsere Bundesbahn“ alles andere als ein loyaler Geschäftspartner ist, wenn die Abhängigkeit der Aufgabenträger einmal groß genug geworden ist.

Auch das hat man in Baden-Württemberg erkannt. War es jetzt also nur ein Kurzzeit-Experiment mit der neuen Staatseisenbahn, der SWEG also, die weder eine klassische Wettbewerbsbahn ist noch ein als „Bundesbahn“ verklärter bundeseigener Marktakteur? Es könnte durchaus so sein, wobei man sich die Frage stellen muss, was man sich in Baden-Württemberg denn gedacht hat: Wollten die wirklich dauerhaft im SPNV einen Verdi-Tarifvertrag anwenden? Hatten die gedacht, die GDL (und auch die EVG) gucken zu und überlassen einer Gewerkschaft das Feld, die mit Eisenbahn so gut wie gar nichts zu tun hat?!

Zumal es ja auch eine weitere Komponente dieser Thematik gibt: Der S-Bahnausbau in Stuttgart wird nicht durch das Bundesunternehmen DB Netz organisiert, sondern durch die kommunale SSB AG. Ein kommunales Unternehmen betreibt demnächst einen Teil des S-Bahninfrastruktur in der Landeshauptstadt: Keine U-Bahn, keine Straßenbahn, sondern klassische Eisenbahn.

Doch auch dort werden die Eisenbahnergewerkschaften Ansprüche anmelden und sagen: Wir wollen für die Fahrdienstleiter in den S-Bahnstellwerken der SSB AG den gleichen Tarifvertrag anwenden wie in denen der DB Netz AG, denn die Arbeit ist die gleiche und man kann sich nicht damit herausreden, dass man ja im kommunalen Bereich mit der großen Eisenbahn erst mal gar nichts weiter zu tun habe. Ob die man soweit gedacht hat, weiß ich nicht. Aber fest steht, dass die Gewerkschaften berechtigte Ansprüche haben, für ihre Mitglieder auch in landeseigenen Unternehmen Tarifverträge abzuschließen.

Siehe auch: Mehrtägiger GDL-Streik bei der SWEG
Foto: Land Baden-Württemberg

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