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VVS weist auf Maskenpflicht hin

23.08.22 (Stuttgart) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) weist darauf hin, dass die Maskenpflicht nach wie vor in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt – nicht jedoch an den Haltestellen. Während in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens auf Freiwilligkeit gesetzt wird, ist die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr durch die Landesverordnung weiterhin vorgeschrieben und nicht nur eine Empfehlung – ähnlich wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen.

Wer ohne Maske mit den Öffentlichen fährt, muss laut Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit einem Bußgeld von mindestens hundert Euro und bis zu 250 Euro rechnen. Befreit sind trotz der geltenden Pflicht nach wie vor Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste sowie deren jeweilige Begleitpersonen.

„Es gibt bei manchen Fahrgästen eine gewisse Verunsicherung, ob man in Bussen und Bahnen noch eine Maske tragen muss. So ist es aber nach wie vor! Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich im ÖPNV, wo oftmals nicht ausreichend Abstand eingehalten werden kann als besonders wirkungsvolles Mittel vor einer Ansteckung mit dem Covid-Virus erwiesen. Mehrere Studien haben gezeigt, dass der ÖPNV durch regelmäßigen Luftaustausch an den Haltestellen, durch die Klimaanlagen, aber auch und gerade durch das Tragen der Maske sicher ist“, sagt VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger.

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