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Rheinbahn kontrolliert Maskenpflicht

19.08.22 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Maskenpflicht gilt trotz der allgemeinen Lockerungen in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin. Auch in Nordrhein-Westfalen muss wahlweise eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden. Angesichts der derzeit steigenden Infektionszahlen und einer gleichzeitig zurückgehenden Bereitschaft einiger Fahrgäste, sich an diese Vorgabe zu halten, verstärkt die Düsseldorfer Rheinbahn AG die Kontrollen in ihren Fahrzeugen seit dieser Woche.

Wer in Bussen und Bahnen den medizinischen Mund-Nasen-Schutz nicht oder falsch trägt, nimmt gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 14. August 2020 ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro in Kauf. In den U-Bahnhöfen der Rheinbahn ebenso wie an den DB-Bahnhöfen muss keine medizinische Maske mehr getragen werden.

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