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GDL kritisiert Ruhezeitverstöße

19.08.22 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Zum bundesweit bemerkbaren Personalmangel in Stellwerken der DB Netz AG hat sich jetzt auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu Wort gemeldet. Diese ist seit einiger Zeit auch für ortsfeste Eisenbahner wie Fahrdienstleiter geöffnet. Die GDL weist darauf hin, dass es eine gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen dem Feierabend und dem Beginn der nächsten Arbeitsschicht bedarf.

Von dieser Mindestnorm kann in Verkehrsbetrieben in begründeten Ausnahmen und Einzelfällen auf eine Mindestruhezeit von bis zu neun Stunden abgewichen werden. Weitere Verkürzungen sind unzulässig. Eine Verkürzung der Ruhezeit unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates und damit der sorgfältigen Bewertung dieser Ausnahme. So können lange Wegezeiten von und zur Arbeit, beispielsweise bei wechselnden Arbeitsorten, oder verlängerte Schichten mit mehr als zehn Stunden (maximal zwölf Stunden) diese Regelung schon nicht mehr anwendbar machen-

In einem Aushang heißt es: „Genau hier liegt auch die rote Linie für gute Betriebsratsarbeit gegenüber hoffnungslos überforderten Führungskräften. Wie kann es dann sein, dass wir von fünfstündigen Ruhezeiten oder von 16-stündigen Schichten auf Stellwerken erfahren? Die zuständigen EVG-geführten Betriebsräte bei der DB Netz AG scheinen hier systematisch wegzuschauen, anders sind derartige Grenzüberschreitungen nicht zu erklären.“

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