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RMV: Erstattung für Jahreskartenbesitzer

26.07.22 (Hessen) Autor:Stefan Hennigfeld

Noch bis August zahlen alle RMV-Jahreskartenkunden nur neun Euro pro Monat. Alle, die ein Abonnement haben, müssen nichts unternehmen. Für alle, die eine Jahreskarte ohne Abonnement als Chipkarte besitzen, kann die Erstattung der Differenz zwischen Neun-Euro-Ticket und dem üblichen Preis über die RMV-Erstattungsplattform beantragt werden. Online-Anträge können bis zum 15. September für Juni, Juli und August 2022, die drei Monate, in denen das Neun-Euro-Ticket gilt, eingereicht werden.

Mit nur wenigen Angaben zur Fahrkarte und zur eigenen Person sowie der Bankverbindung für die Erstattung ist der Antrag innerhalb kurzer Zeit gestellt. „Mit der Erstattungsplattform sorgen wir dafür, dass alle Fahrgäste im RMV-Gebiet ganz unkompliziert vom Neun-Euro-Ticket profitieren“, sagt RMV-Geschäftsführer Knut Ringat. „Das digitale Portal ermöglicht den rund 95.000 betroffenen Jahreskarten-Inhabern unabhängig davon, bei welchen Verkehrsunternehmen im Verbund sie Kunden sind, einen schnellen Erstattungsantrag bequem von Zuhause aus.“

Einzige Voraussetzungen sind, dass die Jahreskarte als eTicket auf einer Chipkarte gespeichert ist und Basisinformationen wie die Chipkartennummer eingegeben werden. Diese Auskünfte sind notwendig, damit sich die Jahreskarte richtig zuordnen und überprüfen lässt und die Preisdifferenz anschließend auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden kann.

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