VöV begrüßt CO2-Gesetz unter Bedingungen
31.03.22 (Schweiz, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
In seiner Vernehmlassungs-Stellungnahme zum neuen CO2-Gesetz begrüßt der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) zwar die rasche Erarbeitung und die Stoßrichtung der Vorlage. Gleichzeitig fordert er gewichtige Anpassungen zugunsten des öffentlichen Verkehrs und damit der Umwelt. Der VöV erachtet die Unterstützung für die Umstellung beim Straßen-öV auf umweltfreundliche Antriebe als unzulänglich – und macht einen einfach umsetzbaren Alternativvorschlag.
Die rasche Ausarbeitung eines Entwurfs für ein neues CO2-Gesetz ist sehr wichtig, denn für den VöV ist die Erreichung der Klimaziele ein großes Anliegen. Der Grund ist einfach: Der öffentliche Verkehr ist als sauberes und sehr energieeffizientes Transportmittel für die Erreichung der Klimaziele des Bundes Teil der Lösung. Deshalb möchte der VöV auch gute Rahmenbedingungen, damit die Umstellung von Dieselbussen zu Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben rasch erfolgen kann. Mit dem in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf ist das aber für den Straßen-öV kaum möglich.
Den Vorschlag, dies mit nur 15 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen, lehnt der VöV als viel zu wenig ab. Denn der Bund schlägt gleichzeitig vor, dass der öV neu per sofort Mineralölsteuer bezahlen soll; bisher waren die öV-Transportunternehmen von dieser Steuer befreit. Pro Jahr müsste somit der öV jährlich über achtzig Milllionen Franken neue Steuern bezahlen.
Die Rechnung geht deshalb für den öV und letztlich die Umwelt nicht auf: Der öV soll 15 Millionen Unterstützung erhalten, gleichzeitig aber mehr als 80 Millionen Franken neue Steuerabgaben bezahlen – dies führt unter dem Strich für den öV zu einer Mehrbelastung von mindestens 65 Millionen Franken pro Jahr. Eine massive Verteuerung des öV kann jedoch sicher nicht der Sinn des CO2-Gesetzes sein.
Der VöV schlägt deshalb ein konkret ausformuliertes Alternativmodell vor: Hauptpunkt ist darin, dass der Bund – für eine befristete Zeit – pro Inbetriebnahme eines neuen Busses mit umweltfreundlichem Antrieb einen Pauschalbeitrag im Sinne einer Anschubfinanzierung ausrichtet. Gleichzeitig unterstützt der VöV grundsätzlich die Abschaffung von der Befreiung des öV von Mineralölsteuerpflicht, sie soll jedoch zeitlich gestaffelt bis 2030 erfolgen.