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VCD fordert Bundesmobilitätsgesetz

18.02.22 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verkehrsclub Deutschland hat in der letzten Woche die Einführung eines Bundesmobilitätsgesetzes vorgeschlagen. Dieses soll den notwendigen Rechtsrahmen für den im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP festgeschriebenen „Aufbruch für eine nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität“ darstellen.

„Das Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) nimmt erstmals alle Verkehrsträger gleichberechtigt in den Blick und ermöglicht so die Umsetzung der Klimaziele im Verkehrssektor durch eine integrierte Planung und Finanzierung der Bundesverkehrswege. Im Vordergrund stehen der Mensch und seine Mobilitätbedürfnisse“, erklärt die VCD Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann.

Erstmals werden mit dem Bundesmobilitätsgesetz übergeordnete, strategische Leitziele für den Verkehrssektor definiert, u.a. zu Mobilitätssicherung, Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz sowie zu Umwelt- und Klimaschutz. Diese Leitziele haben zahlreiche Schnittmengen mit den im Koalitionsvertrag von der Ampel-Regierung skizzierten Vorhaben und bilden das Dach, unter dem sich Umsetzungsziele und konkrete Verkehrsplanung bewegen.

Herzstück des Gesetzesvorschlags ist ein Bundesmobilitätsplan, der diese Leitziele Konkretisiert. Der Bundesmobilitätsplan soll vom Bundesverkehrsministerium entwickelt und vom Parlament verabschiedet werden, und zwar mit verbindlichen Finanzierungszusagen. „Das Gesetz setzt Prioritäten und schafft Verlässlichkeit. Ein Monitoring ist ebenso verankert wie ein geregeltes Verfahren zum Nachsteuern und Anpassen von Zielen in einem festgelegten mehrjährigen Rhythmus“, erläutert die VCD Bundesvorsitzende.

Mit dem Bundesmobilitätsgesetz werden auch die Interessen von Bund, Ländern und Gemeinden in eine neue, sinnvolle Balance gebracht, wie die Rechtsexperten ausführen, die den Gesetzesvorschlag im Auftrag des VCD verfassten. Denn der Gesetzentwurf schafft für Länder und Kommunen verbesserte Handlungsspielräume, so durch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz. Andererseits sollen sie ihre Verkehrsplanung auch konkret in Konzepte gießen. Mobilität wird im Gesetzentwurf unter ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gleichermaßen betrachtet und ist damit integrativ angelegt. Integrativ heißt: Die verschiedenen Verkehrsträger wie Straße und Schiene werden gemeinsam und im Vergleich zueinander betrachtet.

„Damit unterscheidet sich das Bundesmobilitätsgesetz entscheidend von der bisherigen Praxis im Bundesverkehrswegeplan mit seiner isolierten Betrachtungsweise und der langen Schleppliste unerledigter Projekte“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher des VCD, Michael Müller-Görnert. Zentral ist für ihn zudem die gesicherte Finanzierung von Maßnahmen, die das Bundesmobilitätsgesetz erst ermöglicht. „Die beschlossenen Maßnahmen müssen ausfinanziert sein, das schafft Planungssicherheit und bündelt Planungskapazitäten auf die dringendsten Projekte für die Verkehrswende“, so Müller-Görnert.

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