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Höhere Regionalisierungsgelder beschlossen

28.02.22 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche hat die Verkehrsministerkonferenz eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsgelder beschlossen, die schon im laufenden Jahr in Kraft treten soll. Wie bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vereinbart, müssen die Mittel zur Finanzierung des SPNV bereits ab 2022 erhöht werden, um für die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor das nötige Wachstum des öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen.

„Für die Branche ist dieser Beschluss von zentraler Bedeutung. Wir brauchen die sofortige und langfristige finanzielle Planungssicherheit, um sowohl die bereits begonnenen als auch die in den kommenden Jahren anstehenden Projekte zur Steigerung des Angebots und der Attraktivität bei Bus und Bahn weiter konsequent umsetzen zu können“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Der Branchenverband begrüßt die Erhöhung ausdrücklich. Der Beschluss der Verkehrsminister des Bundes und der Länder sieht eine Steigerung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro in diesem Jahr und weitere Erhöhungen bis 2030 vor.

„Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Dazu benötigen wir die Aufstockung der Regionalisierungsmittel. Kurzfristig sind durch die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bau-, Energie- und Personalkosten im ÖPNV erhebliche und nicht vorhersehbare Kostensteigerungen angefallen, die zur Aufrechterhaltung der Angebote ausgeglichen werden müssen“, so Wortmann weiter.

Wortmann: „In der Perspektive muss dann zeitnah ein Pfad beschrieben werden wie die für den Klimaschutz notwendige Angebotsoffensive finanziert werden soll. Den dafür notwendigen Finanzbedarf haben wir bereits im Rahmen unseres ÖPNV-Leistungskostengutachtens im letzten Jahr ermittelt. Jetzt muss der finanzielle Rahmen geschaffen, um unseren Beitrag leisten zu können. Bundesregierung und Parlament müssen daher die entsprechenden Beschlüsse fassen, damit die Mittel zeitnah bereitstehen und wir bei der weiteren Transformation des öffentlichen Nahverkehrs keine Geschwindigkeit verlieren. Denn viel Zeit bleibt bis 2030 nicht mehr, um die Wachstumsziele zu erreichen.“

Im Zuge des Beschlusses zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel haben die Verkehrsministerinnen und -minister zudem beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für einen Ausbau- und Modernisierungspakt im ÖPNV einzurichten. Der VDV unterstützt diese Idee, weist jedoch darauf hin, dass die dortige Arbeit parallel zur bereits laufenden Umsetzung der zahlreichen Projekte in der Branche stattfinden müsse.

„Im Rahmen einer hochrangig besetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen verkehrspolitischen Fokus auf die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs zu legen unterstützen wir ausdrücklich. Aber das darf nicht zu Verzögerungen an anderen Stellen führen. Wir müssen parallel weiter konsequent und zielstrebig an der Modernisierung, am Ausbau und an der Umsetzung neuer Angebot im deutschen ÖPNV arbeiten“, so der VDV-Präsident.

Der VCD fordert die Bundesregierung auf, ihren Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag für einen attraktiveren ÖPNV Taten folgen zu lassen und diese zu konkretisieren. Der von den Ampel-Parteien angekündigte Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV braucht jetzt eine solide finanzielle Basis, um die Folgen der Pandemie zu überwinden und nachhaltig in Infrastruktur und Angebotsstruktur zu investieren. Der VCD fordert deshalb eine grundlegende Reform der bisherigen Finanzierungskonzepte für den ÖPNV.

Dazu gehört eine Verdopplung der Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder unterstützt, ebenso wie ein Nahverkehrsbeitrag des Bundes für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr. „Die deutlich erhöhten Zuweisungen des Bundes sind nötig, damit Länder und Kommunen ihr ÖPNV-Angebot spürbar ausweiten“ erklärt die VCD Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann.

Für das effektive Controlling dieser Ziele hat der VCD das passende Instrument vorgelegt: Den Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG). „Unsere Forderung: Für Angebote des ÖPNV sind bundesweit gültige Erreichbarkeitsstandards bis 2025 einzuführen. Spätestens mit dem ersten Bundesmobilitätsplan kann der Finanzierungsbeitrag des Bundes für den Nahverkehr auch an die Einhaltung dieser Standards geknüpft werden und so die vollständige Umsetzung beschleunigen“, betont Kerstin Haarmann.

Siehe auch: Zählbare Ergebnisse schaffen

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