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E-Scooter: Unfallrisiko in Münster

17.02.22 (NWL) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen.

Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern. Im letzte Woche veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde die Stadt Münster nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. „Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist“, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. „Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!“

Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie Regeln für E-Roller durchzusetzen.

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