3G: Schreyer fordert Verbindlichkeit
09.02.22 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld
Seit November 2021 gilt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr in Deutschland die 3G-Regel. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und auf den ÖPNV angewiesen sind, um die nächstgelegene Teststelle zu erreichen, stellt dies eine große Schwierigkeit dar. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) fordert deshalb den Bund in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf, für derartige Fälle eine Ausnahme vorzusehen.
Schreyer: „Die 3G-Regel im ÖPNV unterstützt unsere bisherigen Maßnahmen wie die Maskenpflicht, um das Ansteckungsrisiko in Bus und Bahn zu senken. Aber die Regel darf nicht dazu führen, dass Personen, die sich nicht impfen lassen können, sozial isoliert werden. Der Bund muss hier Klarheit schaffen, zum Beispiel in Form einer Ausnahmeregelung für die Nutzung des ÖPNV!“
Die 3G-Regel sieht vor, dass nur gegen das Corona-Virus geimpfte, genesene oder getestete Personen öffentliche Verkehrsmittel nutzen dürfen. Ausnahmen gelten für Kinder bis sechs Jahre, Schüler sowie den Taxiverkehr. „Mich erreichen immer mehr Anfragen von Fahrgästen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und denen keine geeignete Testmöglichkeit zur Verfügung steht“, erläutert Kerstin Schreyer. „Ihnen sollte die Nutzung des ÖPNV auch mit medizinischem Attest ermöglicht werden, zumindest, um die nächste Teststelle aufzusuchen.“