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Bodycams bei der KVB

27.01.22 (go.Rheinland) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln und die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) haben gemeinsam beschlossen, im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes Körperkameras für zwanzig freiwillige Mitarbeiter des Unternehmens zu testen. Startschuss war am letzten Montag, den 24. Januar. „Wir setzen auf Bodycams, weil es damit gute Erfahrungen sowohl in unserer Branche als auch beispielsweise bei der Polizei gibt“, erläutert Stefanie Haaks, Vorstandsvorsitzende der KVB. „Aber es gibt ja auch den Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt Köln, den wir damit nun umsetzen. Wir hoffen, dass wir ebenso gute Erfahrungen machen werden, wie unsere befreundeten Verkehrsunternehmen.“

Immer häufiger werden Mitarbeiter des genannten Unternehmensbereichs mit aggressivem Verhalten konfrontiert: „Die tätlichen Angriffe, bei denen Kolleginnen und Kollegen im Dienst verletzt werden, haben deutlich zugenommen“, berichtet Peter Densborn, Mitglied des Vorstandes und Arbeitsdirektor der KVB. 2019 habe es aus diesen Gründen noch rund 230 Ausfalltage gegeben, 2020 seien es bereits 580 gewesen.

Mögliche Konflikte entstehen besonders bei Großveranstaltungen wie Karneval, Demonstrationen, Messen oder Risiko-Fußballspielen, aber auch im Rahmen alltäglicher Einsätze an Orten, an denen sich schwierige und zum Teil gewaltbereite Personengruppen aufhalten. Neben Maßnahmen wie Deeskalationstrainings und gezielten Fortbildungen, die bereits durchgeführt werden, kann der Einsatz von Bodycams dazu beitragen, die Sicherheit für das Personal und weitere anwesende und gegebenenfalls bedrohte Personen zu erhöhen.

Ziel der Bodycam-Einsätze ist immer das Erreichen einer Deeskalation durch die präventive Abschreckung möglicher Täter. Zudem sollen die Ergebnisse bei der Strafverfolgung, der nachträglichen Identifikation von Tatverdächtigen, der Sicherung von Beweismitteln für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sowie die Wahrnehmung des Hausrechts in Bussen, Bahnen und an und in Haltestellen verbessert werden. Der Einsatz der Körperkameras ist in Situationen möglich, in denen eine Person aggressives Verhalten zeigt, es etwa zu verbalen Beleidigungen, Drohungen oder körperlicher Auseinandersetzung kommt oder eine Situation unmittelbar zu eskalieren droht.

Die Nutzung der Bodycams ist beschränkt auf Stadtbahnen, Busse und Haltestellenbereiche, in denen die Mitarbeiter befugt sind, das Hausrecht auszuüben. Da Bildaufnahmen auch im öffentlichen Raum einen Eingriff in die Grundrechte der Fahrgäste darstellen, dürfen diese nur in berechtigten Fällen aufgenommen und ausgewertet werden. Konkret bedeutet dies: Die Bodycam darf nur dann aktiviert werden, wenn ein entsprechender Vorfall stattfindet oder zu erwarten ist. Die Zielperson wird vor dem Einschalten der Kamera auf die Aufnahme hingewiesen werden.

Sollte sich die Situation hierdurch bereits beruhigen, ist eine Aufzeichnung nicht mehr notwendig. Die Aktivierung der Bodycam wird durch ein optisches Signal und das Aufleuchten des Displays angezeigt. Es ist nun das Spiegelbild des Gegenübers zu sehen. Zudem sind die Mitarbeiter mit beschrifteten Warnwesten bekleidet, auf denen das Wort „Video“ steht. Ein Dauerbetrieb der Kamera ist unzulässig.

Mit dem Auslösen der Aufnahmefunktion wird ein sogenanntes Pre-Recording aktiviert. Das bedeutet, es werden für die Dauer von zwei Minuten Bildaufnahmen gemacht, die jedoch laufend überschrieben werden. Sollte sich die Situation entspannen, wird der Aufnahmemodus deaktiviert und es erfolgt eine automatische Löschung aller Aufnahmen direkt auf der Kamera.

Falls eine Situation eskaliert, kann die Pre-Recording-Bildaufnahme durch Knopfdruck gesichert werden und die Kamera schaltet in den laufenden Aufnahmemodus, bis eine Deaktivierung durch erneute Bedienung des Mitarbeiters erfolgt. Die Aufnahmen werden verschlüsselt aufbewahrt, sodass ein Zugriff Unbefugter ausgeschlossen ist. Die Bodycam-Träger selbst haben keine Zugriffsberechtigung.

Da Tonaufnahmen im öffentlichen Raum weiterreichenden rechtlichen Regelungen unterliegen, verzichtet die KVB zunächst auf akustische Aufzeichnungen. Nach einem etwa halbjährigen Probebetrieb wird diese Entscheidung auf Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen gegebenenfalls neu bewertet. Die Auswertung der Bilder zum Zwecke des Beweises möglicher Straftaten erfolgt unter strenger Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und nur auf richterliche Anordnung.

Siehe auch: Beweismittel sichern

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