Abellio: Betriebsende in NRW am 31. Januar
02.12.21 (go.Rheinland, NWL, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld
Nun ist es offiziell: Abellio Rail NRW hört Ende Januar auf zu existieren. Die Geschäftsführung hat im Rahmen einer Betriebsversammlung in der Werkstatt Hagen die Einzelheiten erläutert. Betroffen sind alle von Abellio Rail NRW betriebenen Linien der S-Bahn Rhein-Ruhr und im Vorlaufbetrieb des Rhein-Ruhr-Express. Dazu kommen das Ruhr-Sieg-Netz, das Elektronetz Niederrhein sowie der Betrieb auf der Müngstener Brücke. Eine mit den Aufgabenträgern geschlossene Fortführungsvereinbarung sichert den Fahrgastbetrieb nur noch bis 31. Januar 2022.
Abellio NRW hatte mehrfach gegenüber den Aufgabenträgern VRR, NVR und NWL unterstrichen, dass das Unternehmen langfristig Verantwortung für Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen will. Ein Langfrist-Angebot hatten die Gremien der Aufgabenträger am 22. November abgelehnt. Die Aufgabenträger haben parallel zu den Verhandlungen Notvergaben für die fünf von Abellio in NRW befahrenen Netze ab 1. Februar 2022 eingeleitet.
Für die Übernahme von Leistungen im Rahmen einer Notvergabe wurde Abellio seitens der Aufgabenträger nicht eingeladen. Dies bedeutet das Aus des Unternehmens Abellio Rail GmbH mit Sitz in Hagen. Die anderen Abellio-Unternehmen sind davon nicht betroffen und fahren weiter: Sowohl die Westfalenbahn GmbH als auch Abellio Rail Mitteldeutschland existieren weiter, hier wurden langfristige Regelungen bereits gefunden. An der Betriebsversammlung nahmen auch Spitzenvertreter der drei Aufgabenträger teil.
„Wir bedanken uns dafür, dass wir heute die Gelegenheit bekommen, einmal persönlich zu Ihnen sprechen zu können“, sagte Ronald Lünser, Vorstandssprecher des VRR und ehemaliger Geschäftsführer und Eisenbahnbetriebsleiter bei Abellio Rail NRW. „Und ich möchte mich, ausdrücklich auch im Namen meiner Kollegen vom NWL und NVR dafür bedanken, dass Sie alle trotz der schwierigen Bedingungen und Sorgen um Ihre Arbeitsplätze in den vergangenen Wochen so engagiert weitergearbeitet haben. Das war und ist nicht selbstverständlich.“
Der VRR-Vorstandssprecher warb gegenüber der Belegschaft gemeinsam mit seinen Kollegen aus den beiden anderen Zweckverbänden dafür, die Zeit bis zum Auslaufen der Fortführungsvereinbarung Ende Januar in Diensten der Abellio zu bleiben, um dann einen gesicherten Arbeitsplatz in einem der Unternehmen, die sich in dem derzeit laufenden Ex-Ante-Ausschreibungsverfahren beworben haben, anzutreten.
Lünser: „Wir wollen unsere Fahrgäste auch weiterhin zuverlässig bedienen. Und deshalb unser Appell an Sie: Dafür brauchen wir Sie als verlässliche Eisenbahnerinnen und Eisenbahner. Deshalb haben wir alles dafür unternommen, dass Sie Ihre Arbeitsplätze so behalten können wie sie sind. Sie wechseln zwar den Arbeitgeber, das wird leider nicht anders möglich sein. Aber ansonsten haben wir in Abstimmung mit den Unternehmen, die diese Strecken voraussichtlich übernehmen, alles so vorbereitet, dass Ihre Arbeitsverträge mit allen Rechten und Pflichten übernommen werden. Sie müssen grundsätzlich auf nichts verzichten. Nicht alle werden am selben Ort arbeiten können, aber wir werden darauf achten, dass niemand unzumutbare Wegstrecken zu seinem neuen Arbeitsplatz auf sich nehmen muss.“
Joachim Künzel, Geschäftsführer des NWL, erläutert das weitere Vorgehen: „Wir haben für jede Fachrichtung Arbeitsgruppen eingerichtet: Für die Lokführer und das übrige Personal genauso wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und in den Werkstätten. Das heißt, unsere Mitarbeiter werden mit den entsprechenden Verantwortlichen aus dem Hause Abellio sehr genau und individuell auf jeden Einzelnen von Ihnen ausgerichtet eine Lösung erarbeiten.“
Die bisherigen Gespräche mit den potentiellen Nachfolgern von Abellio zur Frage des Personalübergangs seien sämtlich positiv verlaufen. „Niemand wird einen Einstellungstest durchlaufen müssen, kein Lokführer wird noch einmal eine Prüfung ablegen müssen. Wir und die künftigen Linienbetreiber wollen Sie alle in exakt der Qualität und Zuverlässigkeit, in der Sie auch bisher gearbeitet haben. Wir strecken Ihnen die Hand aus, schenken Sie uns das Vertrauen und schlagen Sie ein.“
Dabei haben die Aufgabenträger, sicherte der NWL-Geschäftsführer ausdrücklich zu, auch Sorge dafür getragen, dass die Arbeitsplätze derjenigen, die sich derzeit noch in der Probezeit befinden, mit den selben vertraglichen Rechten und Pflichten wie bereits bislang überführt werden.
Siehe auch: Tot ziens, Abellio!