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3G-Kontrollen in Nordrhein-Westfalen

16.12.21 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld

Wer mit Bus und Bahn fahren will, muss seit dem 24. November geimpft, genesen oder getestet sein. Seit der bundesweiten Einführung der 3G-Regel werden stichprobenartig entsprechende Nachweise kontrolliert. Zudem fördert die Landesregierung Bus- und Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen, um zusätzliches Personal zur Durchführung der Kontrollen der 3G-Regel zu finanzieren und hat ein weiteres Unterstützungspaket in Höhe von 28 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Am 9. Dezember hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages die entsprechenden Mittel bewilligt.

Verkehrsministerin Ina Brandes (CDU): „Wir wollen, dass die Menschen auch in Corona-Zeiten mit Bus und Bahn sicher und zuverlässig ans Ziel kommen. Es ist ein Zeichen des Respekts, der Vernunft und des wertschätzenden Umgangs miteinander, dass alle Fahrgäste eine Schutzmaske tragen und sich an die 3G-Regel halten. Am besten wäre, wenn kein einziges Bußgeld erhoben werden muss! Zugleich sorgt das Land vor, dass genug Personal vorhanden ist, um die Einhaltung der Schutzregeln im Nahverkehr überprüfen zu können. So sorgen wir alle für mehr Schutz und Sicherheit in Bussen und Bahnen während der Corona-Pandemie.“

Bei der gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, den SPNV-Aufgabenträgern NVR, NWL undVRR sowie dem VDV, der DB AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Bundespolizei finden in den Zügen auf ausgewählten Strecken im Dezember Kontrollen der 3G-Nachweise statt. Zeitgleich kontrollieren die kommunalen Verkehrsunternehmen gemeinsam mit den Ordnungsämtern in Bussen und Straßenbahnen in großen Städten in Nordrhein-Westfalen.

Wird kein Zertifikat vorgezeigt, können die Verkehrsunternehmen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Fahrgast aus dem Fahrzeug verweisen. Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist und mit Bus und Bahn fährt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress).

An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen offiziellen Nachweis entweder über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden. Das gilt auch für volljährige Schüler. Auszubildende ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant. Studenten an Universitäten und Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen.

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