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EBA publiziert Sicherheitsbericht 2020

19.10.21 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bonner Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat als Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen in Deutschland den Sicherheitsbericht für das Berichtsjahr 2020 veröffentlicht. Ein solcher Sicherheitsbericht ist gemäß Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/798 jährlich von allen Europäischen Eisenbahnsicherheitsbehörden zu erstellen und zu veröffentlichen.

Das Dokument enthält Angaben über die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit inklusive der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren (CSI) sowie über die Entwicklung des rechtlichen Rahmens im Bereich der Eisenbahnsicherheit. Es geht ferner auf die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und -genehmigungen ein und informiert über Erkenntnisse aus der Aufsicht über die Eisenbahnen.

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