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EVG: Zugbegleiter nicht belasten

06.08.21 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundeskabinett hat jetzt neue Einreiseregelungen für Urlaubs-Rückkehrende ab 1. August beschlossen. Einreisen darf nur, wer vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Und kontrollieren sollen das demnach im Eisenbahnbereich die Beschäftigten. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) warnt davor, die Kontrollen auf das Zugpersonal abzuwälzen. Zugbegleiter waren und sind keine Maskenpolizei und sie sind auch keine Corona-Test-Kontrolleure. Diese Vorstellung ist außerhalb jeder Realität.

Die Züge werden bereits wieder voller, Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sind ausgelastet mit den betrieblichen Aufgaben. Die Durchsetzung von Gesetzen ist Aufgabe des Staates. Die Kontrolle, ob Reisende ihre Impfung, ihre Genesung oder einen Negativtest vorweisen können, ist somit Aufgabe der Bundespolizei. Die EVG wird sicherstellen, dass auf die Beschäftigten der Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Aufgaben abgeschoben werden, für die sie nicht ausgestattet sind. Hier liegen hoheitliche Aufgaben vor, die gerade nicht durch privatwirtschaftlich agierende Unternehmen oder deren Belegschaft auszuüben sind.

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