Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

181 Schienenprojekte im vordringlichen Bedarf

23.08.21 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Auf Basis einer neuen wirtschaftlichen Bewertung rückt der Deutschlandtakt als Ganzes in die höchste Dringlichkeits-Kategorie des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege, den „Vordringlichen Bedarf“, auf und erhält damit oberste Priorität. Das bedeutet konkret: Für weitere 181 Infrastrukturprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund vierzig Milliarden Euro kann nun die Planung vorbereitet werden. Das BMVI vollendet damit seine Ausbaukonzeption für das Schienennetz.

Bundesminister Andreas Scheuer (CSU): „Wir takten Deutschland. Die Arbeiten am Bundesverkehrswegeplan 2030 sind abgeschlossen – ein vollständiges Ausbauprogramm zur Ertüchtigung des Schienennetzes liegt vor. Damit sind die Weichen langfristig für den Deutschlandtakt gestellt, in den wir weiterhin massiv investieren wollen und müssen. Eine lohnende Investition, wie sich gezeigt hat. Denn für jeden Euro, den wir investieren, erhalten wir 1,40 Euro an Nutzen zurück. Für die Fahrgäste geht es so auf der umweltfreundlichen Schiene künftig überall öfter und schneller von A nach B. Ich werde mich weiter mit ganzer Kraft für dieses größte Schienenprojekt seit der Bahnreform einsetzen.“

Zusammen mit den Partnern aus der Branche – dem Zukunftsbündnis Schiene – haben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und der Bahn-Beauftragte der Bundesregierung, Enak Ferlemann (CDU), in dieser Legislaturperiode das Konzept für den Deutschlandtakt entwickelt und die Umsetzung vorangetrieben. Bereits im Jahr 2016 wurden mit dem novellierten Schienenwegeausbaugesetzes 23 Vorhaben mit einem Gesamtwertumfang 35 Milliarden Euro in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen. Im November 2018 folgten dann 29 weitere Vorhaben (22 Neu- und Ausbauvorhaben, komplexe Ausbauprogramme für sechs große Eisenbahnknoten sowie ein Sammelprojekt zum Ausbau des deutschen Schienennetzes für 740-meterlange Güterzüge) mit einem Gesamtwertumfang von 23 Milliarden Euro.

Enak Ferlemann: „Die Eisenbahn ist das Verkehrsmittel des 21. Jahrhunderts. Nirgendwo wird dies deutlicher als im Deutschlandtakt, der den klimaschonenden Bahnverkehr in Deutschland mit häufigeren Zugangeboten, kürzeren Fahrzeiten und pünktlichen Umsteigeverbindungen revolutionieren wird. Das Konzept ist fertig, die letzten Prüfungen sind mit positivem Ergebnis bestanden und die Umsetzung ist mit voller Kraft gestartet.“

Weil der Deutschlandtakt auch betrieblich umgesetzt werden muss, ist jüngst das Eisenbahnregulierungsgesetz geändert worden. Danach wird eine Reihe von Pilotprojekten starten, in denen mit der DB Netz AG neue Modelle zur Fahrplanerstellung und Trassenvergabe im Sinne des Deutschlandtakts erprobt werden.

Der Bund wird dabei als Dirigent im Deutschlandtakt ein gemeinsam erarbeitetes Kapazitätsnutzungskonzept vorlegen, das als Zielfahrplan Richtwerte für eine optimale Nutzung des Netzes durch alle Verkehrsarten beinhaltet. Damit werden die Vorteile des Deutschlandtakts schnell für immer mehr Netznutzer und Reisende erfahrbar. Der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt zeigt die künftige Angebotsvision: ein deutschlandweit abgestimmter Taktfahrplan für den Personen- und Güterverkehr.

„Es freut uns sehr, dass nun belegt ist, dass der von unserem Verband vor über zehn Jahren schon geforderte Deutschlandtakt nicht nur verkehrlich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich ist“, kommentiert Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Schienennahverkehr die Ergebnisse. „Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass die Ableitung der nun fixierten 181 Maßnahmen unter Beteiligung der Branche erfolgt wäre. Für uns ist noch nicht erkennbar, nach welchen Kriterien diese aus den über tausend Vorschlägen des Gutachters ausgewählt wurden.“

Anders als für den Fern- und Güterverkehr sieht der Bund sich weiterhin nicht ausschließlich für die Finanzierung von Maßnahmen zuständig, die vorrangig dem Nahverkehr auf der Schiene dienen. Hier wird auf das GVFG verwiesen, das Zuschüsse von bis zu 75 Prozent seitens des Bundes in Aussicht stellt.

Der Rest muss von den Ländern oder Aufgabenträgern beigesteuert werden. „Spätestens beim Deutschlandtakt wird deutlich, dass der Schienenverkehr ein Gesamtsystem ist. Da kann nicht in Kategorien „für den Fern- und Güterverkehr“ oder „für den Nahverkehr“ unterschieden werden. Daher muss der Bund hier auch seiner grundgesetzlichen Finanzierungsverantwortung gerecht werden und die vollständige Finanzierung übernehmen“, so Zerban.

Kommentare sind geschlossen.