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Höhere RegGelder als Corona-Hilfen

17.05.21 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundeskabinett hat einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Formulierungshilfe zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Damit sollen die Corona-Hilfen für den öffentlichen Personenverkehr weiter aufgestockt werden – um noch einmal eine Milliarde Euro für das Jahr 2021. Die Koalitionsfraktionen können nun einen entsprechenden Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen.

Scheuer: „Klimaschutz im Verkehr beginnt vor der Haustür – beim Einsteigen in den öffentlichen Nahverkehr. Ein gutes ÖPNV-Angebot ist eines unserer wichtigsten Instrumente. Wir unterstützen die Länder bereits massiv mit Finanzhilfen. Mit noch einmal einer Milliarde Euro Corona-Hilfen zusätzlich können wir den umweltfreundlichen ÖPNV weiter leistungsfähig und zuverlässig am Laufen halten, das Vertrauen stärken und das System insgesamt zukunftsfest zu machen.“

Mit dem Corona-Hilfspaket hat der Bund den Ländern bereits im Jahr 2020 – zusätzlich zu den regulären Regionalisierungsmitteln – weitere 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Länder haben eine hälftige Übernahme der coronabedingten finanziellen Nachteile im ÖPNV zugesagt, so dass nun Schäden der Jahre 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt sieben Milliarden Euro ausgeglichen werden können.

Diese Mittel betrugen im Jahr 2020 regulär rund 8,85 Milliarden Euro. Sie stiegen im Jahr 2021 bereits regulär auf rund 9,26 Milliarden Euro. Damit leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag für ein leistungsfähiges Nahverkehrsangebot vor Ort. Ende 2017 – neuere Zahlen liegen auf Bundesebene nicht vor – gab es über vier Milliarden Euro nicht verausgabter Regionalisierungsgelder. Ob die Polster inzwischen angewachsen oder abgeschmolzen sind, ist nicht bekannt.

Erfreut zeigt man sich beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Ingo Wortmann Verbandspräsident „Die erneute Unterstützung des Bundes und der Länder für einen ÖPNV-Rettungsschirm begrüßen wir außerordentlich. Dies ist nicht nur wichtig, um das Nahverkehrsangebot bundesweit umfänglich aufrecht zu erhalten, damit alle Menschen, die auch in der Pandemie auf uns angewiesen sind sicher und verlässlich zur Arbeit oder zur Schule kommen. Es ist auch dringend nötig, denn wir fahren seit Beginn der Pandemie auch auf politischen Wunsch hin nahezu uneingeschränkt weiter, während wir aktuell nur noch etwa 40 bis 50 Prozent der sonst üblichen Fahrgastnachfrage haben.“

Wortmann: „Das führt zu immensen Verlusten in der Branche, die wir nur mit Unterstützung von Bund und Ländern ausgleichen können. Um für die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor und für die Mobilitätswende möglichst schnell nach der Pandemie wieder Fahrt aufzunehmen, ist ein leistungsstarker und funktionierender ÖPNV unerlässlich. Wir hoffen nun, dass sich Bundestag und Bundesrat in den anstehenden Beratungen schnell und im Sinne einer für die Branche und ihre Fahrgäste guten Lösung den Beschlüssen der Bundesregierung zum Rettungsschirm 2021 anschließen.“

Parallel zu den Beratungen und Beschlüssen zum ÖPNV-Rettungsschirm auf Bundesebene setzen auch die Länder ihre finanziellen Zusagen um. Nachdem entsprechende Beschlüsse bereits in einigen Bundesländern gefasst oder auf den Weg gebracht wurden, hat zuletzt das Land Nordrhein-Westfalen seine Unterstützung um weitere 278 Millionen Euro auf nun insgesamt 478 Millionen Euro an Coronahilfen für den ÖPNV aufgestockt. „Der ÖPNV in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Länder. Daher ist es wichtig, dass die Bundesländer parallel zu den erfreulichen Entscheidungen der Bundesregierung auch ihre Hälfte der Mittel für den Rettungsschirm 2020 und 2021 einbringen“, so Wortmann abschließend.

Auch der Wettbewerberverband Mofair hat die Fortsetzung der Rettungspolitik bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses gefordert. Mofair-Präsident Tobias Heinemann: „Die Verkehrsunternehmen stehen jeden Tag bereit, ihre Fahrgäste zur Arbeit und zur Schule zu bringen. Auch die Politik würdigt die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allseits. Dafür sind wir dankbar. Nur: Die Anerkennung allein hilft nicht mehr. Die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Wir brauchen jetzt schnell eine Verständigung zwischen Bund und Ländern. Dazu gehört eine einmalige Aufstockung der Regionalisierungsmittel des Bundes und die klare Verpflichtung der Länder, ihren komplementären Anteil zu leisten. Zeit für Kompetenzgerangel zwischen den staatlichen Ebenen haben jetzt wir nicht.“

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