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Agilis erhält Sicherheitsbescheinigung

16.04.21 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Letzten Monat hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) die neue einheitliche Sicherheitsbescheinigung für die Agilis Verkehrsgesellschaft mit Sitz in Regensburg erteilt. agilis ist damit deutschlandweit erst das zweite Verkehrsunternehmen, das die neuen Anforderungen nach Prüfung durch das EBA erfüllt. Nur wer eine solche Bescheinigung besitzt, darf Eisenbahnverkehr durchführen.

Dafür passte Agilis gemeinsam mit den Fachleuten der TÜV Rheinland InterTraffic zahlreiche bestehende Prozesse an die neuen Richtlinien an. Andere Bereiche wie der „Human Factor“ mussten zusätzlich ausgearbeitet werden. Die Fachleute von TÜV Rheinland haben im Rahmen des Projekts gemeinsam mit Agilis die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zum Umbau des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) sowie der Identifikation von Handlungsfeldern in Bezug auf die neuen Anforderungen an ein SMS nach DVO (EU) 2018/762 vorgenommen.

Durch die Einführung der Verordnung waren sowohl zusätzliche Anforderungen als auch komplexe Änderungen in der jeweiligen Anforderungserfüllung notwendig. Seit dem 17. Juni 2020 ist die neue Sicherheitsrichtlinie (EU) 2016/798 in Deutschland vollumfänglich gültig, so dass im bestehenden Sicherheitsmanagementsystem (SMS) der agilis Anpassungsarbeiten notwendig waren, um die neue Sicherheitsbescheinigung zu erlangen.

Auch wenn die bisherige nationale Sicherheitsbescheinigung von agilis zum Projektstart noch bis zum 7. Juni 2021 gültig war, hat sich das Unternehmen für einen frühzeitigen Umbau entschieden und TÜV Rheinland InterTraffic beauftragt, bei der Neuentwicklung des SMS und der Neuerlangung der Bescheinigung zu unterstützen.

Primäres Projektziel war die Erstellung eines auf die Bedürfnisse von Agilis abgestimmten und praxisnahen SMS, das die Anforderungen der neuen Delegierten Verordnung (EU) 2018/762 (Gemeinsame Sicherheitsmethoden bezüglich der Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme) erfüllt.

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