Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

NRW: Klage von EVG und Mobifair

04.02.21 (NWL, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Das erste mal seit dem Beginn der Eisenbahnreform 1994 und der Regionalisierung 1996 klagen Beschäftigte von Verkehrsunternehmen gegen einen Aufgabenträger des SPNV. Sie wollen erreichen, dass die Verpflichtung zur Übernahme des Personals durch einen neuen Betreiber in ein aktuelles Vergabeverfahren aufgenommen wird. Die Klage wird ebenso von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und dem Verein Mobifair getragen.

Dabei geht es um die laufende Ausschreibung des Niederrhein-Münsterland-Netzes in Nordrhein-Westfalen. Als Sofortmaßnahme hat das Verwaltungsgericht am vergangenen Montag (1. Februar) eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Zuschlagserteilung bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens untersagt. Das ist noch keine Vorentscheidung, allerdings halten die Richter die Klage für zumindest so gut begründet, dass sie einen Erfolg als zumindest möglich erachten.

So soll verhindert werden, dass es bei einem möglichen Erfolg der Klage zu teuren Nachverhandlungen kommt, weil die rechtskräftige Zuschlagerteilung erfolgt wäre. Je nach der Dauer des Hauptsacheverfahrens kann es auch sein, dass die beiden Aufgabenträger sich für einige Jahre mit Notvergaben behelfen müssen.

Die betroffenen Linien werden derzeit von DB Regio und der Nordwestbahn betrieben. Insgesamt fünf Beschäftigte dieser Unternehmen haben jetzt Klage gegen die Zweckverbände VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) und NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) eingereicht. Sie beziehen sich auf den § 131 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach „sollen“ die Aufgabenträger im SPNV einen solchen Personalübergang „verlangen“. Der VRR hat dies bisher nicht angewendet.

„Wir freuen uns, dass betroffene Beschäftigte selbst die Initiative ergreifen, damit die Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen sozialer und gerechter werden“, sagt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Die bisherige Weigerung des VRR, die Beschäftigten im Ausschreibungswettbewerb abzusichern, ist unsozial und absolut nicht nachvollziehbar.“

Burkert wies darauf hin, dass betroffene Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren können oder im Falle einer Neueinstellung erhebliche Einbußen beim Gehalt oder sozialen Ansprüchen hinnehmen müssten. „Das ist die klare Konsequenz der Ausschreibungspolitik des VRR. Ein Urteil in dieser Sache hat auch eine große Ausstrahlung weit über NRW hinaus.“

Scharfe Kritik an der bisherigen Praxis übte auch mobifair-Vorstand Dirk Schlömer. „In Nordrhein-Westfalen fallen täglich Züge aus oder kommen zu spät, weil es an Personal fehlt. Und die Aufgabenträger lernen nichts daraus, denn sie weigern sich schlichtweg, einen geregelten Personalübergang sicherzustellen.“ Schlömer wertete die Ausschreibungen ohne Personalübergang „als klaren Rechtsbruch – denn es gibt ein Bundesgesetz und das wird einfach nicht angewendet. Wir sind sicher, dass die Gerichte diese rechtswidrige Praxis beenden werden.“

Kommentare sind geschlossen.