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Schweiz: Neue Entschädigungsregeln

15.01.21 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Dank des neuen Personenbeförderungsgesetzes in der Schweiz erhalten Kunden seit diesem Jahr im öffentlichen Verkehr ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit einem Abo oder einem Einzelbillett unterwegs sind. Bisher haben die Transportunternehmen in der Schweiz ihre Kunden bei Verspätungen unterschiedlich entschädigt.

Die neue Verordnung zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) sieht nun vor, die Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr zu stärken: Bei einer Verspätung von einer Stunde über die gesamte Reisekette gibt es eine Entschädigung von 25 Prozent des Billettpreises. Beträgt die Verspätung über zwei Stunden, beträgt die Entschädigung fünfzig Prozent. Die Bestimmungen gelten für den ÖV in der ganzen Schweiz. Die Verordnung sieht eine Ausnahme für Schiffe und Seilbahnen vor, die Branche hat jedoch entschieden auch bei Verspätungen dieser Verkehrsmittel zu entschädigen – im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung.

Kunden mit einem GA, sowie einem Strecken- oder Verbundabo haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe des Tageswertes ihres Abos. Der Mindestwert wurde auf fünf Franken festgelegt, maximal werden während der gesamten Geltungsdauer des Abos zehn Prozent des Abo-Wertes entschädigt. Ihren Anspruch auf Entschädigung können die Kunden geltend machen, indem sie ein Onlineformular ausfüllen oder per Post einsenden.

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