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RMV: Änderungen zum Jahreswechsel

13.01.21 (Hessen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Fahrpreise im hessischen Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) bleiben im ersten Halbjahr 2021 stabil. Nach Beschluss des RMV-Aufsichtsrats tritt die sonst zum 1. Januar anfallende Preisanpassung erst am 1. Juli 2021 in Kraft. Damit gibt der RMV die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Mehrwertsteuersenkung unbürokratisch an seine Fahrgäste weiter. Fahrgäste profitieren hierdurch sechs zusätzliche Monate von den Fahrpreisen des Jahres 2020. „Ein Verbundtarif ist ein komplexes Gebilde, das man nicht im Handumdrehen hoch- oder herunterfahren kann“, so RMV-Geschäftsführer Knut Ringat.

„Die Januar-Preisanpassung um ein halbes Jahr zu verschieben, ist daher die einfachste und unbürokratischste Lösung, um die befristete Mehrwertsteuersenkung an unsere Fahrgäste weiterzureichen.“ Neu ist außerdem eine Vertragsstrafe von fünfzig Euro für Maskenverweigerer. Ab 1. Januar 2021 hat das Prüfpersonal damit eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit, wenn sich ein Fahrgast nicht an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hält.

Die Eigensicherung des Personals steht aber weiterhin im Vordergrund: Wird ein Fahrgast aggressiv und die Situation eskaliert, werden die Zugbegleiter wie bisher auch die Polizei hinzurufen. Bei der letzten Erhebung lag der Anteil der Fahrgäste, die sich ohne Attest nachhaltig weigerten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bei unter 0,5 Prozent.

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