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Ausgleichszahlungen fließen in Sachsen

14.12.20 (Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Das sächsische Verkehrsministerium hat sich gemeinsam mit dem Finanzministerium auf einen vollständigen Ausgleich der coronabedingten Einnahmeausfälle im ÖPNV verständigt. Derzeit liegen dem Ministerium Anträge der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern in Höhe von rund achtzig Millionen Euro vor.

„Die sächsischen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger haben es trotz schwieriger Zeiten geschafft, Ihr Angebot aufrecht zu erhalten und die Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Ich danke dem Finanzminister, dass wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben, um in der angespannten Corona-Lage effektiv den Verkehrsunternehmen helfen zu können“, so Verkehrsminister Martin Dulig (SPD).

Dulig: „Wir wollen auch weiterhin einen zuverlässigen und leistungsfähigen ÖPNV im Freistaat. Daher freue ich mich, dass wir die pandemiebedingten Mindererlöse nun zu hundert Prozent ausgleichen können. Wir stärken damit dem ÖPNV in Sachsen den Rücken. Und wir unterstützen mit dem Hundert-Prozent-Ausgleich unsere regionalen und lokalen Verkehrsunternehmen, denen ich sehr für Engagement und ihre Durchhaltekraft in der derzeitigen Situation ganz herzlichen danken möchte.“

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) ergänzt: „Dass wir unserem ÖPNV bei den pandemiebedingten Ausfällen unter die Arme greifen, war von Anfang an klar und nicht strittig. Klar war aber auch und hier waren wir uns in der Regierung einig, dass wir mit unseren begrenzten Mittel sorgfältig wirtschaften müssen und insbesondere zunächst mehr Details zu den konkreten Ausfällen brauchten.“

Vorjohann: „Aufgrund der auslaufenden Beihilfereglung für die Unternehmen zum Jahresende musste der Sachverhalt noch dieses Jahr aufbereitet und entschieden werden. Dies ist uns zum Glück gelungen. Dem Bund sind wir dankbar, dass er hier mitfinanziert. Die Lücke zu den 100 Prozent können wir dank unseres Coronabewältigungsfonds schließen und so sicherstellen, dass der ÖPNV in Sachsen auch in der Krise reibungslos funktioniert.“

Das Kabinett hatte sich im September zunächst darauf verständigt, in einem ersten Schritt 70 Prozent der Schäden auszugleichen. Bis 30. September konnten Unternehmen und bis zum 30. November Aufgabenträger des Nahverkehrs ihren Antrag stellen. Insgesamt liegen 68 Anträge vor. Dabei entfallen 38 Millionen Euro auf private und öffentliche Verkehrsunternehmen. 42 Millionen Euro haben Städte, Landkreise und ÖPNV-Zweckverbände gemäß der Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen im ÖPNV beantragt.

Für alle antragsberechtigten Antragsteller des ÖPNV konnte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bereits die Bescheide über einen siebzigprozentigen Verlustausgleich erstellen und versenden. Beihilferechtliche Grundlage der Zahlungen an die Verkehrsunternehmen ist die bei der Europäischen Kommission notifizierte „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr.“

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