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Ruhrbahn kontrolliert Maskenpflicht

17.11.20 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit dem 12. August wird der Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen als Ordnungswidrigkeit mit 150 Euro Bußgeld geahndet. Im Bedienungsgebiet der Ruhrbahn GmbH wurden seitdem und bis zum 30. Oktober insgesamt 615 Fälle zur Anzeige gebracht. In den regelmäßigen Kontrollen durch die Ruhrbahn und die Ordnungsämter in Essen und Mülheim an der Ruhr wurden im August bei 3,6 Prozent der kontrollierten Fahrgäste ein Bußgeld ausgesprochen, diese Quote ging im September auf 2,5 Prozent zurück.

Im Oktober hat sich die anfängliche Quote dann mit 1,9 Prozent fast halbiert. In welchen Fällen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, liegt im Ermessen des Ordnungsamtes. Auch die Ticketkontrolleure der Ruhrbahn haben die Einhaltung der Maskenpflicht seit Beginn der Pandemie in Bussen und Bahnen unterstützt und haben Masken an Fahrgäste ausgegeben.

Aufgrund der wachsenden Akzeptanz der Maßnahmen ist nun keine Neuanschaffung von Masken geplant. Die Busse, Bahnen, Bahnsteige sowie Bahnhöfe werden weiterhin durch die Ruhrbahn kontrolliert, um den größtmöglichen Schutz von Fahrgästen und Personal zu gewährleisten. Die Kooperation mit dem Ordnungsamt, um die Verstöße unmittelbar zu ahnden, besteht auf unbestimmte Zeit. Auch die Ruhrbahn macht von der Möglichkeit Drittanzeigen zu stellen Gebrauch und leitet diese an das zuständige Ordnungsamt weiter, das dann ein Bußgeldverfahren eröffnet.

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