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RMV-Aufsichtsrat stimmt neuem Nahverkehrsplan zu

26.11.20 (Hessen) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Aufsichtsrat des hessischen Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) hat in der letzten Woche der Schlussfassung des fortgeschriebenen Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) zugestimmt und somit die Weichen für die Nahverkehrsentwicklung bis 2030 gestellt. „Corona ändert nichts daran, dass die Zeichen auf Bus und Bahn stehen“, so der RMV-Aufsichtsratsvorsitzende und Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD). „Mit der Zustimmung zum Regionalen Nahverkehrsplan haben wir den Fahrplan für Verkehrswende und Klimaschutz auf den Weg gebracht.“

„Ein gutes Angebot bei Bus und Bahn sind die Voraussetzung für klimafreundliche Mobilität. Dazu gehören nicht nur attraktive Tickets wie das Schüler- und das Seniorenticket, sondern auch mehr Schiene, mehr Züge und damit mehr Flexibilität für alle, die mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind. Der Regionale Nahverkehrsplan ist daher einer der Grundpfeiler der Mobilitätswende in Hessen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne).

Der RNVP gilt als „Masterplan“ für die Entwicklung und Gestaltung des regionalen Nahverkehrsangebots. In regelmäßigen Abständen werden mit ihm beispielsweise vorgesehene Fahrtenfrequenzen und notwendige Infrastruktur-Ausbauvorhaben definiert. „Das Besondere am Regionalen Nahverkehrsplan ist, dass er nicht einfach die RMV-Sicht darstellt, sondern auch die Stellungnahmen von hunderten Institutionen und Kommunen miteinbezogen wurden“, so Ulrich Krebs (CDU), stellvertretender RMV-Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat des Hochtaunuskreises.

„Der RNVP benennt konkrete Maßnahmen, mit denen wir den Klimavorteil des ÖPNV noch weiter ausbauen und so die Verkehrswende weiter vorantreiben“, so RMV-Geschäftsführer Knut Ringat. „Über den Ausbau der Schieneninfrastruktur hinaus skizziert der Plan auch, wie Zukunftstechnologien im ÖPNV umgesetzt werden können. Hierzu gehören vor allem On-Demand-Angebote, autonome Fahrzeuge, sowie alternative Antriebe in Form von Wasserstofffahrzeugen und Elektrobussen.“

Auch der Ausbau des Expressbusnetzes wird weiter vorangetrieben, sowohl im Ballungsraum wie auch in der Fläche. Bis 2030 soll sich die Anzahl der schnellen Buslinien mindestens verdoppeln, wodurch auch dort, wo keine Schieneninfrastruktur vorhanden ist, attraktive Angebote mit kurzen Reisezeiten bereitgestellt werden können.

Zu den weiteren Vorhaben, deren Realisierung vorgesehen ist, gehören unter anderem S-Bahn-Maßnahmen, die Regionaltangente West sowie der Ausbau von Regionalstrecken wie zum Beispiel der Niddertalbahn. Auch die Bahnhöfe sollen dem RNVP zufolge moderner werden und den Fahrgästen einen noch komfortableren Zugang zum ÖPNV bieten: Bis 2030 sollen 75 Prozent aller Bahnhöfe im RMV-Gebiet barrierefrei werden.

Im abschließenden Verfahrensschritt liegt der Plan nun dem Land Hessen zur Zustimmung vor. Zudem beschloss der RMV-Aufsichtsrat, die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in die Beförderungsbedingungen aufzunehmen. „Ab 1. Januar 2021 kann damit auch das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen eine Vertragsstrafe von fünfzig Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist“, so Al-Wazir. „Dies ist ein Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, sorgt für mehr Sicherheit bei den Fahrgästen und erhöht die Akzeptanz von Bus und Bahn.“

Die Umsetzung der Landesverordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Bus und Bahn haben RMV und Verkehrsunternehmen bislang durch die Verteilung kostenloser Masken, vielfältige Kommunikationsmaßnahmen sowie umfangreiche Kontrollen unterstützt. Fahrgäste, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wurden, konnten auf Basis des Hausrechts von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.

Eine Geldbuße konnte nur durch Ordnungsbehörden verhängt werden, welche in regelmäßigen Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und dem RMV in Stationen und Fahrzeugen unterwegs war. Ausgenommen von der Regelung sind Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können und dies mit einem schriftlichen Attest nachweisen. „Mit der Vertragsstrafe bekommt das Prüfpersonal nun ein weiteres Werkzeug an die Hand. Wird ein Fahrgast allerdings bei der Kontrolle aggressiv und die Situation eskaliert, muss das Personal genauso wie heute auch die Polizei hinzurufen“, so Knut Ringat.

Siehe auch: Trotz Corona die Zukunft vorbereiten

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