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ÖPNV-Ausbau in Baden-Württemberg

22.10.20 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Baden-Württemberg will Schienenland Nummer eins werden. Die grün-schwarze Landesregierung treibt daher den Ausbau des Nahverkehrs weiter konsequent voran und hat jetzt attraktive Fördersätze für große Schienenprojekte beschlossen. Damit können mehr Vorhaben als bisher in Angriff genommen werden. Das Kabinett stimmte der Anhebung der Landes-Fördersätze für Projekte zu, die aus Mitteln des Bundesprogramms nach dem GVFG finanziert werden.

„Baden-Württemberg ist beim Abruf von Bundesfördermitteln für die Schiene im Spitzenfeld. Denn wir wissen: Jeder zusätzliche Euro, den wir in den ÖPNV investieren, ist ein Euro für eine attraktive, flexible und moderne Mobilität in Baden-Württemberg“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). „Wir wollen Baden-Württemberg zum Schienenland Nummer eins machen und gestalten deshalb die Förderung so, dass mehr Projekte als bisher in Angriff genommen werden und wir als Land in hohem Maße von der Bundesförderung profitieren können.“

„Neu- und Ausbauvorhaben“ kommunaler Stadt- und Straßenbahnen fördert der Bund mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für Planungskosten gewährt der Bund einen pauschalen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten. Die nach Bundesförderung verbleibenden zuwendungsfähigen Baukosten und Planungskosten wird das Land zukünftig zur Hälfte übernehmen.

Infrastrukturprojekte des SPNV stehen in einem hohen Interesse des Landes als Aufgabenträger und Besteller für diesen Verkehr. Daher ist hier eine höhere Förderung durch das Land angezeigt. Die nach Abzug der Bundesfinanzhilfen verbleibenden zuwendungsfähigen Baukosten und Planungskosten werden künftig vom Land mit 57,5 Prozent bezuschusst. Bei bestimmten Projekten des Schienenverkehrs („Elektrifizierung von Bahnstrecken“ und „Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken“) beträgt die Bundesförderung bei den Baukosten sogar neunzig Prozent

Auch hier beteiligt sich das Land mit 57,5 Prozent der verbleibenden zuwendungsfähigen Baukosten und Planungskosten. Gänzlich neu fördert der Bund in diesem Gesetz auch „Umsteigeanlagen“ und „Grunderneuerungsvorhaben“ mit Fördersätzen von sechzig beziehungsweise fünfzig Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da der Fördertatbestand „Grunderneuerung“ völlig neu eingeführt wurde, entsteht hier eine erhebliche Entlastung der Kommunen beim Erhalt und der Modernisierung vorhandener Stadtbahnstrecken.

Auch hier erfolgt eine zusätzliche Landeskofinanzierung in Höhe von 25 Prozent, bei „Umsteigeanlagen“ in Höhe von fünfzig Prozent der verbleibenden zuwendungsfähigen Baukosten. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erläuterte, dass das Programm sowohl auf kommunale Stadtbahnprojekte als auch auf den Ausbau und die Elektrifizierung regionaler Bahnstrecken ziele. Zahlreiche Projekte, die die Planer bereits auf dem Schirm haben, könnten von den neuen Bedingungen profitieren.

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