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Debatte um Auskömmlichkeit von Verkehrsverträgen

19.10.20 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Bereits seit einiger Zeit erweisen sich Verkehrsverträge im deutschen SPNV als nicht mehr auskömmlich. Die Insolvenz der Städtebahn Sachsen mit einem mehrmonatigen Betriebsstillstand hat zudem gezeigt, dass auch der Regionalverkehr auf der Schiene nicht vor bösen Überraschungen gefeit ist. Die Personal- und Ausbildungskosten sind stärker gestiegen als vor einigen Jahren absehbar war, gleichzeitig nehmen die Bauaktivitäten im Netz zu, sodass die Verkehrsbetreiber mit Pönalen belastet werden, die nicht auf eigene Versäumnisse zurückgehen.

Beispiel VRR: Auf dessen Gebiet gab es im Jahr 2019 972 Baumaßnahmen, noch vor einigen Jahren waren etwa fünfzig pro Jahr üblich. Die Bauintensität ist zwischen 2014 und 2019, je nach Berechnungsweise, zwischen 450 und 600 Prozent gestiegen. Bundesweit gab es erhebliche Tarifabschlüsse, die neben höheren Entgelten auch signifikante Freizeitanteile mit sich gebracht haben. Dabei gilt es, das Marktgeschehen zu erhalten und ruinösen Wettbewerb zu verhindern – denn ansonsten droht es auf die lange Sicht deutlich teurer zu werden.

Matthias Stoffregen vom Wettbewerberverband Mofair bringt es auf den Punkt: „Die Aufgabenträger müssen wissen, dass eine Situation, in der es womöglich wieder nur einen Bieter auf eine Leistungsausschreibung im SPNV gibt, am Ende zu sehr viel teureren Ergebnissen führt. Dann haben wir wieder Monopolpreise wie früher, und der Modal Split der Bahn geht von acht auf fünf Prozent zurück, weil das Angebot einfach nicht mehr finanziert werden kann. Um eine solche Situation zu vermeiden, müssen die Verträge – sowohl laufende als auch künftige – entsprechend nachjustiert werden.“ Seine Forderung: „Keine verschuldensunabhängige Pönale mehr und angemessene Aufteilung der Risiken aus Personalkostensteigerungen.“

Die BAG-SPNV, die Dachorganisation aller 27 in Deutschland tätigen Aufgabenträger, kennt das Problem ebenfalls. Frank Zerban, Geschäftsführer des Verbandes: „Die Margen im SPNV sind erfahrungsgemäß eher gering. Die wirtschaftliche Lage der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist auch durch die Corona-Krise zusätzlich und trotz des sehr wichtigen Corona-Rettungsschirms des Bundes und des Engagements der Länder zum Teil sehr angespannt. Die Aufgabenträger haben stets die Signale des Marktes aufgegriffen und ihre Vergaben entsprechend angepasst. So wurden den Eisenbahnverkehrsunternehmen über die Jahre viele Risiken abgenommen oder zumindest abgemildert. Als Beispiele können hierfür bei großen Vergabevolumina die Bereitstellung von Fahrzeugen, die Übernahme von Einnahmerisiken durch vermehrte Vergabe von Bruttoverträgen oder die Dynamisierung von Personal- und Energiekosten genannt werden.“

Dabei kann man nicht einfach die Schatulle öffnen, sondern man muss das Vergaberecht, das Beihilferecht und das Haushaltsrecht einhalten. Holger Klein vom Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland (NVR), erklärt den Sachverhalt: „Wettbewerb auf der Schiene unterscheidet sich nicht vom Wettbewerb in anderen Branchen. Das Vergaberecht gilt für alle öffentlichen Aufträge. Vom Fuhrpark des Bauhofs über Verkehrsverträge des SPNV bis hin zum Betrieb von Kraftwerken, das wirtschaftlichste Angebot muss den Zuschlag erhalten. Unbestritten ist, dass das Marktumfeld schwieriger geworden ist. So bestehen bei langlaufenden Verträgen für beide Seiten Unwägbarkeiten, die sich mit dem bestehenden Vergaberecht nur teilweise angemessen ausgleichen lassen. Ein Schienennetz mit Instandhaltungsrückstau und Ausbaunotwendigkeit bedingt deutlich höhere Baustellendichte mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf Pünktlichkeit und Durchführbarkeit von Verkehrsleistungen.“

Holger Klein weiter: „Liberalisierung des Fernbusverkehrs führt zu Fahrgastabwanderungen vom Schienenverkehr zum Bus und bewirkt negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von sogenannten Nettoverträgen, bei denen das EVU die Chancen und Risiken aus den Fahrscheinerlösen trägt. Neue Tarifvertragsmodelle u.a. mit Wahlmöglichkeit der Beschäftigten, ob sie mehr Geld oder mehr Urlaub bekommen wollen, führt mit weiteren planerischen Restriktionen (u.a. Vorgaben zu Einsätzen an Wochenenden oder vor bzw. nach einem Urlaub) zu höherem Personalbedarf und höheren Kosten. Aus den genannten Gründen gehen die Aufgabenträger auf die Probleme der EVU ein und streben Lösungen an. Diese Lösungen müssen allerdings vergabe-, haushalts- und beihilferechtlich sauber sein.“

Siehe auch: Den Markt vor ruinösem Wettbewerb schützen
Siehe auch: Interview mit VRR-Vorstandssprecher Ronald Lünser

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