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Üstra startet Begleitservice wieder

15.09.20 (Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Nach der Rückkehr zum regulären Fahrplan wird die Üstra auch ihren Begleitservice voraussichtlich vom morgigen Dienstag (15. September) an in eingeschränkter Form wieder anbieten. Um weiterhin Infektionen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, gelten bis auf weiteres folgende Sonderregelungen für den Fahrgastbegleitservice: Zum Schutz von Mitarbeitern und Fahrgästen können nur mobilitätseingeschränkte Fahrgäste begleitet werden, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Personen, die von der Tragepflicht befreit sind, können leider nicht begleitet werden. Jede Person, die den Fahrgastbegleitservice nutzt, muss einen Begleitzettel unterschreiben. Da die überwiegende Anzahl der Fahrgastbegleitenden diese Tätigkeit aufgrund der Pandemie auf freiwilliger Basis ausübt, kann die Üstra momentan nur mit einer geringeren Personalstärke planen als üblich. Das Unternehmen bittet daher um Verständnis, dass es durch diese Situation zu Engpässen kommen kann und unter Umständen nicht alle Begleit-Wünsche erfüllt werden können.

Ansonsten gelten die gleichen Nutzungsbedingungen wie vor der Einstellung des Service im März dieses Jahres. Bereits seit August 2006 sind in den Stadtbahnen der Üstra Fahrgastbegleiter unterwegs. Sie helfen mobilitätseingeschränkten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen, bei der Benutzung von Aufzügen und melden Störungen – Fahrscheine verkaufen und kontrollieren sie jedoch nicht.

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