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ZVV: S3 auch künftig im Unterland

04.08.20 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundesgericht hat zugunsten der Pendler entschieden: Der im Dezember 2018 eingeführte Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach bleibt bestehen. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) nimmt diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis, weil er die langjährige Planung des ZVV stützt. Nach über zehn Jahre langer Planung wollte der ZVV Ende 2018 den Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach am Morgen und am Abend einführen.

In seinen Netznutzungsplänen für die besagte Fahrplanperiode stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) jedoch die benötigten Trassen dem Güterverkehr zur Verfügung. Die S3 hätte auf diesem Abschnitt somit nur im Stundentakt fahren und die beabsichtigte Entlastung für die steigende Anzahl Fahrgäste nicht erbringen können. Gegen diesen Entscheid des BAV erhob der ZVV gemeinsam mit dem Zürcher Regierungsrat und der Stadt Bülach Beschwerde.

Im Herbst 2018 sprachen die Gerichtsinstanzen die benötigen Trassen als vorsorgliche Maßnahme der S-Bahn zu. Seit Dezember 2018 konnte die SBB die S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach wie geplant im Halbstundentakt fahren lassen. Ein Bundesgericht hat nun in seinem abschließenden Urteil die Haltung des ZVV betreffend der S3 gestützt. Der Entscheid schützt insbesondere die Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten. Die Planungen haben über zehn Jahre angedauert.

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