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VVO: Tarifänderungen seit dem 1. August

05.08.20 (Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) änderten sich nach zwei Jahren Preisstabilität die Ticketpreise zum 1. August 2020. Gründe für die bereits im Dezember von der Verbandsversammlung beschlossene Anpassung sind steigende Kosten für Energie sowie, nach hohen Tarifabschlüssen im vergangenen Jahr, für die Mitarbeiter. Der Preis für eine Einzelfahrt in einer Tarifzone, wie zum Beispiel dem Dresdner Stadtgebiet, steigt um zehn Cent auf 2,50 Euro.

Für längere Fahrten durch mehrere Tarifzonen steigt der Preis der Einzelfahrt um zwanzig bis vierzig Cent. Die Vierer-Karte bleibt trotz einer Anhebung um 40 Cent auf neun Euro eine preiswerte Alternative für Gelegenheitsfahrer. Tageskarten für eine Tarifzone werden erstmals seit fast sieben Jahren um 50 Cent teurer, für längere Strecken sowie für Familien und kleine Gruppen steigen die Preise um einen bis zwei Euro an.

Wochenkarten bleiben im Preis stabil, Monats- und Abo-Monatskarten, 9-Uhr- und 9-Uhr-Abo-Monatskarten werden durchschnittlich um 3,3 Prozent teurer. So wird beispielsweise die Abo-Monatskarte für Dresden, die Preisstufe A 1, um 1,80 Euro erhöht und kostet dann 53,70 Euro. Trotz der enormen wirtschaftlichen Herausforderungen der Unternehmen durch Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie schlagen die zwölf Partner im VVO sowie der Verbund vor, die Preise bis mindestens Ende 2021 stabil zu halten.

„Mit dieser langfristigen Preisgarantie wollen wir die aktuelle Mehrwertsteuersenkung dann an die Fahrgäste weitergeben“, erklärt Michael Harig (CDU), Landrat des Landkreises Bautzen und Vorsitzender des Zweckverbandes. „Wir sehen dies als wichtiges Signal für einen attraktiven Nahverkehr und werden daher unseren Gremien diese Maßnahme vorschlagen.“

Aufgrund der Vorläufe für die Vertriebstechnik und der nötigen Abstimmung in den Gremien war eine frühere Umsetzung der kurzfristigen Entscheidung des Bundes nicht möglich. Endgültig beschließen wird darüber die Verbandsversammlung aus Vertretern der Landkreise Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz – Ostzergebirge sowie der Landeshauptstadt Dresden im Oktober. Damit sich alle Fahrgäste auf die Änderungen zum 1. August einstellen können, gelten Übergangsregeln.

Tickets, deren Preise stabil bleiben, gelten unverändert weiter. Alte Vierer-Karten gelten noch bis zum 31. Oktober. Alle anderen Fahrscheine sind noch bis zum 31. August gültig und können ganz normal verwendet werden. Wer also nach der Tarifänderung noch eine Monatskarte zum alten Preis entwertet, kann damit bis Ende August unterwegs sein.

Ungenutzte Tickets zum alten Preis können ab 1. August in allen Servicezentren der Verkehrsunternehmen sowie in der VVO-Mobilitätszentrale umgetauscht werden. Seit dem 1. August können dank finanzieller Unterstützung des Freistaats auch Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, Leistende eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres sowie Teilnehmer am Freiwilligendienst aller Generationen das Azubiticket Sachsen nutzen.

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