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NVR verabschiedet Förderkatalog

18.08.20 (go.Rheinland) Autor:Stefan Hennigfeld

Einstimmig hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) das ÖPNV-/SPNV-Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 verabschiedet. Verbandweit werden 36 neue Investitionsvorhaben mit aufzuwendenden Fördermitteln in Höhe von zusätzlich 37,1 Millionen Euro in den Maßnahmenkatalog des NVR aufgenommen. Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge einzureichen und Baurecht herzustellen.

Auf die Stadt Köln entfallen gut 16 Millionen Euro. Unter anderem soll das Geld in die Vergrößerung des Straßenraums im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnbrücken an der Deutz-Mülheimer Straße sowie dem Bau eines eigenen Bereichs für die Stadtbahn an dieser Stelle (7,8 Millionen Euro) fließen. Zudem sind 2,1 Millionen Euro für die Verlängerung von Bahnsteigen zur Kapazitätserweiterung auf der im Karneval besungenen KVB-Linie 18 vorgesehen – auch wenn diese noch immer nicht bis Istanbul verlängert wird.

Maßnahmen im Rhein-Erft-Kreis können mit 7,6 Millionen Euro gefördert werden. Dort steht der Bau von Mobilstationen mit 6,4 Millionen Euro im Mittelpunkt. Im Rhein-Sieg-Kreis stehen zehn neue Projekte an, die mit insgesamt 4,2 Millionen Euro im Maßnahmenkatalog aufgelistet sind. Neben der Erneuerung beziehungsweise Erweiterung der P+R-Anlagen in Windeck-Schladern und Honrath wird vor allem der barrierefreie Ausbau von Haltestellen gefördert.

Weitere Fördermittel für Investitionsvorhaben rund um Bus, Bahn und Schiene sind für Aachen bzw. die Städteregion Aachen (insgesamt 3,6 Millionen Euro), den Kreis Euskirchen (3,2 Millionen Euro), den Kreis Düren (806.400 Euro), den Oberbergischen Kreis (721.700 Euro), die Stadt Leverkusen (269.200 Euro), den Rheinisch-Bergischen Kreis (251.200 Euro) sowie die Stadt Bonn (64.000 Euro) vorgesehen.

Maßgeblich für die Aufnahme in den Maßnahmenkatalog waren neben dem Bewertungsergebnis innerhalb der jeweiligen Förderkategorie das Jahr des Baubeginns sowie die regionale Verteilung der Mittel. Der NVR übernimmt in der Regel neunzig Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Die übrigen zehn Prozent werden vom Antragsteller (Kommune oder Verkehrsunternehmen) finanziert.

Entsprechend können die Gebietskörperschaften mit großzügiger Unterstützung rechnen. „Es freut uns, dass wir wieder viele neue Maßnahmen in unser Investitionsprogramm aufnehmen konnten. Diese werden dabei helfen, den ÖPNV und den SPNV moderner und attraktiver zu gestalten“, äußert sich NVR-Geschäftsführer Heiko Sedlaczek.

Norbert Reinkober, ebenfalls Geschäftsführer des NVR, ergänzt: „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um die Städte, Kommunen und Verkehrsunternehmen dabei zu unterstützen, die Stationen schnellstmöglich barrierefrei zu bekommen. Wir wünschen uns, dass viele Bahnhöfe und Haltepunkte zu Mobilstationen ausgebaut und damit zu modernen Verknüpfungspunkten werden.“

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