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Marego begrüßt Maskenpflicht

14.08.20 (Sachsen-Anhalt) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Schutz der Gesundheit von Fahrgästen und Mitarbeitenden hat für die Verkehrsunternehmen im marego aktuell oberste Priorität. Gemäß Eindämmungsverordnung sind Reisende in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtet, Mund und Nase zu bedecken. Alle Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet sind dazu angehalten, Fahrgäste auf die Einhaltung der Tragepflicht hinzuweisen. Sie kommen dem auch durch persönliche Ansprache und regelmäßige Durchsagen nach.

„Die Durchsetzung der Tragepflicht obliegt nur den dafür zuständigen Behörden“, erläutert Jost Beckmann, Geschäftsführer des Magdeburger Regionalverkehrsverbundes marego. „Nur die Sicherheits- und Ordnungsbehörden besitzen die Befugnis, zur Durchsetzung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, sowie bei Zuwiderhandlungen Strafen oder Bußgelder anzudrohen oder zu verhängen“ Die Verkehrsunternehmen fühlen sich bei der Durchsetzung der Tragepflicht alleingelassen.

Die Fahrpersonale können nur auf Basis der geltenden Betriebs- und Beförderungsbedingungen Fahrgäste von der Fahrt ausschließen, wenn diese eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für andere Fahrgäste darstellen. Eskaliert die Situation jedoch, weil der Fahrgast sich weiterhin weigert eine Maske zu tragen oder das Fahrzeug zu verlassen, kann und soll das Fahrpersonal zur Durchsetzung der Beförderungsbedingungen die Orts- oder Bundespolizei rufen.

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