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Österreich: Neuer Tarifabschluss

30.07.20 (Österreich) Autor:Stefan Hennigfeld

Einmalzahlung von 250 Euro als Corona-Prämie noch in diesem Jahr sowie eine Lohnerhöhung um 1,3 Prozent ab dem 1. Januar 2021 für die rund 40.000 Bediensteten in den eisenbahnspezifischen Berufen: Darauf haben sich in der vierten Verhandlungsrunde der Fachverband Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Fachbereich Eisenbahn in der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida geeinigt. Der Kollektivvertragsabschluss gilt rückwirkend ab 1. Juli 2020 mit einer Laufzeit von 17 Monaten bis Ende November 2021.

Der Verhandlungsleiter auf Arbeitgeber-Seite, Thomas Scheiber, Fachverbandsvorsitzender der Schienenbahnen in der WKÖ, zeigte sich mit der Einigung vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zufrieden: „Die Corona-Pandemie hat auch in unserer Branche große Spuren hinterlassen. Das gilt sowohl für die Rückgänge im Personenverkehr, als auch die massiven Einbrüche im Schienengüterverkehr. Die Unternehmen im ‚Bahnland Österreich‘ sind verlässliche Arbeitgeber und bieten gute Sozialbedingungen – auch in diesen herausfordernden Zeiten. Mit dieser Einigung haben wir einen sozial verträglichen und zukunftsfähigen Abschluss mit zusätzlicher Corona-Prämie für die Bediensteten auf den Boden gebracht.“

Verbesserungen gibt es auch im KV-Rahmenrecht. Dabei lag im vergangenen Jahr der Schwerpunkt der KV-Verhandlungen auf dem langfristigen Binden der Stammbelegschaften an die Unternehmen. In diesem Jahr standen die Lehrlinge im Fokus. So wurde ein eigener Branchen-KV für kaufmännische Lehrlinge in den Eisenbahnunternehmen abgeschlossen.

Fachverbands-Obmann Scheiber ergänzt, dass hier noch weitere Initiativen seitens der Sozialpartner geplant sind: „Wir setzen uns dafür ein, Jugendlichen nach ihrem Lehrabschluss bereits ab 19 Jahren ihren Berufswunsch im Fahrdienst zu ermöglichen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei theoretischer Ausbildung, Praxis und Einsatzgebiet, gewährleisten die optimale Sicherheit.“

Aber auch bestehende und langjährige MitarbeiterInnen wurden im KV-Rahmenrecht mit zusätzlichen Regelungen zur sozialen Absicherung berücksichtigt. Wird ein Mitarbeiter in einem eisenbahnspezifischen Beruf dienstuntauglich, bemüht sich der Arbeitgeber darum, diesen durch Umschulung im Unternehmen zu halten. „Auch das ist ein starkes Zeichen der Unternehmen für nachhaltige Arbeitsplätze und vor allem, wie wichtig ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind“, bekräftigt Scheiber.

Abschließend appelliert Branchen-Obmann Scheiber an die verantwortliche Politik, unbedingt den Weiterbestand der heimischen Regionalbahnen zu sichern. Gerade diese sind durch die Corona-Krise stark unter Druck geraten. „Wir brauchen die rasche Umsetzung sämtlicher bürokratischer, technischer und finanzieller Erleichterungen in der Eisbahngesetznovelle, die das EU-Recht für die Regionalbahnen zulässt.

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