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RLP: Neues Nahverkehrsgesetz

11.05.20 (Rheinland-Pfalz) Autor:Stefan Hennigfeld

Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz in Rheinland-Pfalz wird der ÖPNV zur Pflichtaufgabe und es verändert sich die Organisationsstruktur des Nahverkehrs auf der Straße und der Schiene. Damit wird ein nutzerfreundliches, landesweit aufeinander abgestimmtes Angebot ermöglicht. Der Ministerrat hat auf Vorlage von Landesverkehrsminister Volker Wissing den Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz beschlossen.

„Das Nahverkehrsgesetz ist ein Quantensprung für den Nahverkehr: Es schafft die Voraussetzung für einen attraktiven Nahverkehr aus einem Guss mit landesweit abgestimmten Fahrplänen, ob Bus oder Bahn. Das neue Herzstück des Nahverkehrs, der Landesnahverkehrsplan, wird ein landesweit attraktives Gesamtangebot über alle Verkehrsträger hinweg ermöglichen“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) nach der Vorlage des Gesetzentwurfs im Ministerrat im ersten Durchgang.

Der gesamte öffentliche Personennahverkehr wird überdies zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung erklärt – zunächst in den Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit. In einem zweiten Schritt werden konkrete Standards zur Erfüllung der Pflichtaufgabe dann über den Landesnahverkehrsplan festgeschrieben.

Rheinland-Pfalz ist damit das erste Bundesland, das den ÖPNV zur Pflichtaufgabe erklärt und gleichzeitig sagt, wie diese Pflichtaufgabe mindestens zu erfüllen ist. Ein weiteres Kernelement des Gesetzentwurfs ist eine veränderte Organisationsstruktur: Zwei neue Zweckverbände Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz sind künftig für den ÖPNV auf Schiene und Straße jeweils im Norden und im Süden des Landesgebietes zuständig.

Die Zweckverbände werden so ausgestaltet, dass die darin vertretenen Regionen gestärkt werden. Damit werden die organisatorische Zersplitterung sowie die Trennung zwischen dem Nahverkehr auf der Straße und der Schiene aufgehoben. Die heute vorhandenen Zweckverbände SPNV und die Verbünde sollen schrittweise in der neuen Organisation aufgehen.

Die grenzüberschreitenden Verbünde bleiben grundsätzlich erhalten. Mitglieder der Zweckverbände sind die Landkreise und kreisfreien Städte der jeweiligen Region sowie das Land. Innerhalb der Zweckverbände werden insgesamt vier Regionalausschüsse – zwei pro Zweckverband – gebildet. Neu entstehen soll der „Ständige Ausschuss“, ein zweckverbandsübergreifendes koordinierendes Gremium für die fachliche Arbeit.

„Die neue Organisationsstruktur bringt eine höhere Schlagkraft und eine bessere landesweite Koordinierung“, sagte Volker Wissing. Die Kreise und kreisfreien Städte bleiben Aufgabenträger. Über die Zweckverbände entscheiden sie über den landesweiten Verkehr mit, in den Regionalausschüssen treffen sie grundsätzliche Entscheidungen über das operative Geschäft in der jeweiligen Region. Auch die Finanzierungsströme werden unter Berücksichtigung eines Besteller-Ersteller-Systems neu strukturiert und vereinfacht.

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