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Pro Bahn: Bessere Erstattungsregeln

20.05.20 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Fahrkarten, die in den nächsten Monaten gelten, aber bereits vor Inkrafttreten der Einschränkungen im Zuge der Pandemie erworben wurden, können nicht einfach zurückgegeben werden. Der Fahrgastverband Pro Bahn sieht dies als unnötiges Vergraulen potenzieller Kunden und fordert stattdessen eine Verlängerung der bisherigen flexiblen Gutscheinlösung für beliebige Bahnfahrten.

Wer in Vor-Corona-Zeiten eine Fahrkarte für eine Bahnreise gekauft hat und diese z.B. wegen Reisebeschränkungen am Urlaubsort oder abgesagter Veranstaltungen nicht nutzen kann, hat seit dem 5. Mai schlechte Karten. Bis zu diesem Tag gab es lange gültige Gutscheine für eine beliebige Bahnfahrt. Seit diesem Tag kann die Fahrkarte nur noch über die selbe Strecke – allerdings an einem beliebigen Tag bis zum 31. Oktober – genutzt werden.

Dazu der Vorsitzendes des Fahrgastverbands Pro Bahn Detlef Neuß: „Wenn z.B. eine Familie für die Urlaubsfahrt im Mai ein Ticket gebucht hat, nützt es ihnen nichts, wenn die Fahrt später im Jahr noch einmal machen könnten, dann aber nicht alle Urlaub haben oder es kein passendes Hotel gibt. Gleiches gilt auch für diejenigen, die zu einer abgesagten oder ins nächste Jahr verlegten Veranstaltung wollten.“ Das Geld für das Ticket ist somit meist verloren und die Kunden sind verärgert. Nach Auffassung des Fahrgastverbands werden hier Kunden unnötig verärgert und gehen sogar für die Bahn verloren.

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