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Corona: SBB verringert Mieten

28.05.20 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld

Die SBB unterstützt ihre Geschäftsmieter substanziell: Wer von behördlichen Schließungen betroffen ist, zahlt für die Dauer des Lockdowns keine Miete. Das sind primär Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt. Insgesamt werden die Mietzinse bei über 1200 Mietverträgen für die Lockdownphase angepasst.

Die SBB gewährt ihren von der Coronakrise betroffenen Geschäftsmieterinnen und -mietern an Bahnhöfen und sonstigen Standorten für die Lockdown-Phase konkret folgende Mietzinserlasse und -reduktionen: Die SBB verzichtet auf Mieten von Unternehmen, die während des Lockdowns auf behördliche Anweisung schliessen mussten. Davon profitieren in erster Linie Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Je nach Nutzung dauert diese Phase vom 17. März bis 26. April, 10. Mai oder voraussichtlich 8. Juni.

Betriebe, die nicht schließen mussten, zahlen während des Lockdowns weniger Miete. Die Höhe der Reduktionen definiert sich anhand der Umsatzrückgänge der jeweiligen Nutzung. Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieter von Büro- und Wohnflächen. Mit dieser Regelung will die SBB ihre Geschäftsmieter unterstützen, zu deren Planungssicherheit und Liquidität beitragen und die teils langjährigen Geschäftsbeziehungen würdigen. Alle werden in den kommenden Tagen durch die SBB kontaktiert.

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